{"id":1528,"date":"2013-10-06T22:17:07","date_gmt":"2013-10-06T20:17:07","guid":{"rendered":"http:\/\/www.energiewendeheilbronn.de\/blog\/?p=1528"},"modified":"2013-11-06T22:22:31","modified_gmt":"2013-11-06T21:22:31","slug":"neckarwestheim-2-ausfall-einer-not-und-nachkuhlkette-durch-fehlgestellte-armatur","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/energiewendeheilbronn.de\/blog\/2013\/10\/06\/neckarwestheim-2-ausfall-einer-not-und-nachkuhlkette-durch-fehlgestellte-armatur\/","title":{"rendered":"Neckarwestheim 2: Ausfall einer Not- und Nachk\u00fchlkette durch fehlgestellte Armatur"},"content":{"rendered":"<blockquote><p>Am 06.10. wurde vom Betreiber festgestellt, dass eine Armatur im Not-und Nachk\u00fchlsystem der Anlage GKN II entgegen der vorgeschriebenen Betriebsstellung noch in ZU-Stellung blockiert (fehlgestellt) war.<br \/>\nGKN II war zum Zeitpunkt des Auftretens des Ereignisses zur Jahresrevision abgeschaltet. In diesem Anlagenzustand war die Fehlstellung sicherheitstechnisch nicht relevant, da gen\u00fcgend andere Systeme zur Verf\u00fcgung standen. Sie h\u00e4tte aber im Falle von so genannten sehr seltenen Ereignissen wie zum Beispiel einem Flugzeugabsturz zum Ausfall einer Not-und Nachk\u00fchlkette gef\u00fchrt.<\/p>\n<p>Der Betreiber hat unverz\u00fcglich nachdem er die Fehlstellung erkannt hat, den vorgeschriebenen Zustand wieder hergestellt und am n\u00e4chsten Tag das Umweltministerium als zust\u00e4ndige Aufsichtsbeh\u00f6rde informiert. Die vorl\u00e4ufige Einstufung des Ereignisses erfolgte in der Kategorie N, INES 0.<br \/>\nNach weiterer Kl\u00e4rung des Sachverhalts unter Hinzuziehung von Sachverst\u00e4ndigen hat der Betreiber das Ereignis inzwischen in die Kategorie E (Eilmeldung \u2013 siehe auch Erg\u00e4nzende Informationen am Ende dieser Pressemitteilung), INES 0 eingeordnet.<\/p>\n<p>F\u00fcr eine Anlage in Revision schreiben entsprechende Regelungen in der Genehmigung und im Betriebshandbuch vor, dass die W\u00e4rme aus dem Brennelementlagerbecken und dem Reaktor jederzeit und auch bei sehr seltenen Ereignissen wie zum Beispiel einem Flugzeugabsturz abgef\u00fchrt werden kann. Hierzu ist die Anlage deshalb mit verschiedenen Not-und Nachk\u00fchlsystem ausgestattet.<\/p>\n<p>Die Fehlstellung der Armatur, die bei Kontrollen zun\u00e4chst nicht erkannt wurde, h\u00e4tte im Fall eines sehr seltenen Ereignisses dazu gef\u00fchrt, dass die nach dem Betriebshandbuch vorgesehene Prozedur zur K\u00fchlung nicht wie vorgeschrieben h\u00e4tte stattfinden k\u00f6nnen. Die technischen Voraussetzungen f\u00fcr eine K\u00fchlung \u00fcber modifizierte und ebenfalls zul\u00e4ssige Fahrweisen waren jedoch zu jedem Zeitpunkt gegeben. Deshalb wird die sicherheitstechnische Bedeutung des Ereignisses als gering eingesch\u00e4tzt.<\/p>\n<p>Das Umweltministerium wird das Ereignis mit dem Betreiber und Sachverst\u00e4ndigen dennoch weiter aufarbeiten. EnBW hat von sich aus hierzu eine umfassende Ereignisanalyse angek\u00fcndigt. Das Umweltministerium wird die m\u00f6glicherweise daraus resultierenden Ma\u00dfnahmen dann im Rahmen der Aufsicht umsetzen.<\/p>\n<p>[&#8230;]<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"http:\/\/www.um.baden-wuerttemberg.de\/servlet\/is\/111589\/\" target=\"_blank\">Ministerium f\u00fcr Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-W\u00fcrttemberg<\/a><\/p><\/blockquote>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 06.10. wurde vom Betreiber festgestellt, dass eine Armatur im Not-und Nachk\u00fchlsystem der Anlage GKN II entgegen der vorgeschriebenen Betriebsstellung noch in ZU-Stellung blockiert (fehlgestellt) war. GKN II war zum Zeitpunkt des Auftretens des Ereignisses zur Jahresrevision abgeschaltet. In diesem Anlagenzustand war die Fehlstellung sicherheitstechnisch nicht relevant, da gen\u00fcgend andere Systeme zur Verf\u00fcgung standen. 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