{"id":1831,"date":"2016-03-10T14:24:15","date_gmt":"2016-03-10T13:24:15","guid":{"rendered":"http:\/\/www.energiewendeheilbronn.de\/blog\/?p=1831"},"modified":"2016-06-19T21:52:07","modified_gmt":"2016-06-19T19:52:07","slug":"kehrwoche-beim-akw-abriss","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/energiewendeheilbronn.de\/blog\/2016\/03\/10\/kehrwoche-beim-akw-abriss\/","title":{"rendered":"Kehrwoche? Was beim AKW-Abriss in Baden-W\u00fcrttemberg unter den Teppich gekehrt wird &#8230;"},"content":{"rendered":"<p><strong>Kehrwoche? <\/strong><\/p>\n<p><strong>Was beim AKW-Abriss in Baden-W\u00fcrttemberg unter den Teppich gekehrt wird &#8230;<\/strong><\/p>\n<p><a href=\"\/blog\/wp-content\/uploads\/2016\/03\/UntermTeppich.jpg\" rel=\"attachment wp-att-1842\"><img loading=\"lazy\" class=\"aligncenter size-large wp-image-1842\" src=\"\/blog\/wp-content\/uploads\/2016\/03\/UntermTeppich-670x188.jpg\" alt=\"UntermTeppich\" width=\"670\" height=\"188\" srcset=\"http:\/\/energiewendeheilbronn.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2016\/03\/UntermTeppich-670x188.jpg 670w, http:\/\/energiewendeheilbronn.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2016\/03\/UntermTeppich-150x42.jpg 150w, http:\/\/energiewendeheilbronn.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2016\/03\/UntermTeppich-250x70.jpg 250w, http:\/\/energiewendeheilbronn.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2016\/03\/UntermTeppich-768x216.jpg 768w\" sizes=\"(max-width: 670px) 100vw, 670px\" \/><\/a><\/p>\n<p><span style=\"color: #993366;\"><strong>M\u00fcsst Ihr immer dagegen sein? <\/strong><\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #993366;\"><strong>oder: Wen k\u00fcmmert der Abriss von Atomanlagen?<\/strong><\/span><\/p>\n<h6 style=\"text-align: right;\">(verfasst am 26.4.2015)<\/h6>\n<p>R\u00fcckbau von Atomkraftwerken, das klingt gut.<\/p>\n<p>Klingt wie: es wird alles wieder gut, jetzt wird aufger\u00e4umt, und nach dem Kehraus bleibt kein Kr\u00fcmel Atomsorgen mehr \u00fcbrig. Endlich wird wieder gr\u00fcnes Gras wachsen.<\/p>\n<p>Jahrzehntelang hat von Angst gesteuerte Verdr\u00e4ngung den Betrieb der AKWs \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht. Mit den Details wollte man sich lieber nicht befassen. Und jetzt f\u00fchren fast hypnotische Schlagworte wie \u201eAtomausstieg\u201c, \u201eR\u00fcckbau\u201c, \u201eFreimessen\u201c und \u201eGr\u00fcne Wiese\u201c zu einem erleichterten Aufatmen und wieder zu einem Wegschauen. Doch die Realit\u00e4t des AKW-Abrisses ist ebenso schmutzig wie der Betrieb (und der l\u00e4uft im Nachbar-AKW ohnehin noch weiter).<!--more--><\/p>\n<p>Nur wenige Atomkraftgegner haben sich intensiv mit den Problemen des Abrisses von Atomanlagen auseinandergesetzt. Die allgemeine Bev\u00f6lkerung erst recht nicht. Und selbst bei den beruflich damit befassten Menschen bei Betreibern, Beh\u00f6rden, Gutachtern und gewerblichen Dienstleistern d\u00fcrfte nur ein eingeschr\u00e4nkter Erfahrungsschatz bestehen, allen anders lautenden Beteuerungen zum Trotz. Zumindest kann man das vermuten angesichts des krampfhaft wirkenden Klammerns an den \u201eStilllegungsleitfaden\u201c des Bundesumweltministeriums und an die Atomverfahrensverordnung. Nur bei einem Thema strahlen die Augen: wenn vom \u201eZukunftsmarkt R\u00fcckbau\u201c die Rede ist. Vorreiter dabei sind die bundeseigenen \u201eEnergiewerke Nord\u201c, z.B. in Karlsruhe gro\u00df im Gesch\u00e4ft und auch in J\u00fclich und Obrigheim.<\/p>\n<p>Das sind keine guten Voraussetzungen f\u00fcr eine breite gesellschaftliche Diskussion. Schnell taucht Abwehr auf und es hei\u00dft: \u201eErst wolltet Ihr das Abschalten der AKWs, und jetzt ist es Euch auch wieder nicht recht?\u201c Atomaufsicht und AKW-Betreiber d\u00fcrfte das Desinteresse erfreuen.<\/p>\n<p><span style=\"color: #993366;\"><strong>Eigentlich nichts Neues<\/strong><\/span><\/p>\n<p>Der Abriss der beiden TRIGA-Reaktoren des Deutschen Krebsforschungszentrums in Heidelberg ging an der \u00d6ffentlichkeit und der Antiatom-Bewegung v\u00f6llig vorbei. Und die diversen Abrissprojekte des inzwischen umbenannten Kernforschungszentrums Karlsruhe laufen schon so lange und mit (nicht\u00f6ffentlichen) Genehmigungsschritten in l\u00e4ngst zweistelliger Anzahl, dass auch niemand mehr Notiz davon nimmt. Ohnehin kennt sich mit den dortigen Anlagen und deren abstrakten Namen kaum noch jemand aus.<\/p>\n<p><span style=\"color: #993366;\"><strong>Weitsicht?<\/strong><\/span><\/p>\n<p>2001 wurde die Strahlenschutzverordnung ge\u00e4ndert. Nicht zuf\u00e4llig fast zeitgleich zum so genannten \u201eKonsens\u201c, den AKW-Betreibern noch einmal die gleiche Menge an Stromproduktion zu garantieren wie bis dahin erzeugt war. Mit Verweis auf einzelne Verbesserungen wurde die Kritik am seither wesentlich erleichterten \u201eFreimessen\/Freigeben\u201c abgewehrt. Offenbar war damals sowohl den Stromkonzernen als auch der rot-gr\u00fcnen Koalition klar geworden, dass ihnen ein sachgerechter Umgang mit dem Abrissm\u00fcll der AKWs sehr teuer geraten w\u00fcrde. Eine geschickte Erh\u00f6hung von Grenzwerten bewirkte eine drastische Verkleinerung der Atomm\u00fcll-Menge. So weitblickend geschieht Politik immer nur dann, wenn man den B\u00fcrgern etwas Unangenehmes unterschieben m\u00f6chte.<\/p>\n<p><span style=\"color: #993366;\"><strong>Praktische Anwendung des Strahlenzaubers<\/strong><\/span><\/p>\n<p>Wie praktisch, dass man diese amtliche Umwandlung weiterhin strahlenden Materials in juristisch nicht mehr strahlende \u201eWertstoffe\u201c auch schon w\u00e4hrend des AKW-Betriebs einsetzen kann. Aktuell bestehen f\u00fcr die AKWs in Philippsburg und Neckarwestheim f\u00fcnf gro\u00dfz\u00fcgige, zwischen 2004 und 2011 erteilte \u201eFreigabe-Bescheide\u201c, die z.B. so lauten: \u201eUneingeschr\u00e4nkte Freigabe f\u00fcr die Materialgruppen Metalle, Fl\u00fcssigkeiten, Sch\u00fcttg\u00fcter, Sonstige feste Stoffe, Bauschutt, Elektro(nik)teile, Anlagenteile sowie Mischungen aus den genannten Materialgruppen\u201c.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Karlsruher Anlagen sind es derzeit \u00fcbrigens insgesamt 13 Freigabe-Bescheide (Wiederaufbereitungsanlage: 7, Kernforschungszentrum 4, Institut f\u00fcr Transurane: 2).<\/p>\n<p>Teilweise ist die Freigabe beschr\u00e4nkt auf bestimmte Deponien oder M\u00fcllverbrennungs\u00f6fen, wenn das Material aus anderen Gr\u00fcnden nicht wiederverwertet werden soll. Aus Philippsburg gehen oder gingen z.B. W\u00e4sche in die Verbrennung nach Mannheim, Gifte auf die Deponie Billigheim, problematische Metalle in das Salzbergwerk Heilbronn. Land Baden-W\u00fcrttemberg und Stadt Heilbronn verdienen als Besitzer der Salzwerke gut am unterirdischen Verstecken von Giftm\u00fcll. Insgesamt circa. 300.000 Tonnen an \u201efreigemessenem\u201c M\u00fcll unter Heilbronn und Bad Friedrichshall (ein Drittel davon aus der Brennelementefabrik Hanau) sind sogar nur ein winziger Teil der dort eingelagerten Schadstoffe.<\/p>\n<p><span style=\"color: #993366;\"><strong>Testballon Obrigheim &#8211; ein schwarz-gr\u00fcnes Kontinuum<\/strong><\/span><\/p>\n<p>Die Atomverfahrensverordnung fordert eine Bekanntmachung des Genehmigungsverfahrens sehr unscharf nur im \u201eamtlichen Ver\u00f6ffentlichungsblatt und au\u00dferdem in \u00f6rtlichen Tageszeitungen, die im Bereich des Standortes der Anlage verbreitet sind\u201c. Dieser \u201eBereich\u201c wurde f\u00fcr Obrigheim sehr eng ausgelegt (sp\u00e4ter f\u00fcr Neckarwestheim \u00e4hnlich), noch nicht einmal das direkt angrenzende Verbreitungsgebiet der \u201eHeilbronner Stimme\u201c wurde ber\u00fccksichtigt. Es war wohl der Plan der CDU-Umweltministerin G\u00f6nner, die B\u00fcrger durch diese versteckte Bekanntmachung zum unerwarteten Zeitpunkt und ohne begleitende \u00d6ffentlichkeitsinformation zu \u00fcberrumpeln. Der Plan ging auf: keine einzige Einwendung ging ein, somit brauchte auch nichts er\u00f6rtert werden. Besonders brisant: man hatte eine Schachtelkonstruktion gebastelt, um die B\u00fcrger im weiteren Genehmigungsprozess komplett zu entm\u00fcndigen: bei insgesamt geplanten 4 rechtlich unabh\u00e4ngigen Genehmigungsverfahren mit jeweils anderen Genehmigungsinhalten wurde die erste Genehmigung als umfassende Genehmigung deklariert, deren G\u00fcltigkeit erst endet, wenn die Inhalte der sp\u00e4teren Genehmigungen erledigt sind. Diese Inhalte werden in der ersten Genehmigung bereits oberfl\u00e4chlich behandelt, aber l\u00e4ngst nicht in einer Tiefe, die den B\u00fcrgern eine ausreichende Pr\u00fcfung ihrer Betroffenheit erm\u00f6glichen w\u00fcrde. Trotzdem erkl\u00e4rt man mit dieser Schachteltechnik die Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung und die \u00d6ffentlichkeitsbeteiligung im ersten Genehmigungsverfahren als ausreichend und abschlie\u00dfend f\u00fcr das Gesamtprojekt. Diese Gestaltung hebelt die Rechte der B\u00fcrger aus und ist auch angesichts des jahrzehntelangen Stilllegungs- und Abrissprozesses und seiner Nachwirkungen absurd.<\/p>\n<p>Die inzwischen gestarteten Genehmigungsverfahren f\u00fcr Biblis A und B, Philippsburg 1, Neckarwestheim I, Brunsb\u00fcttel sowie Gundremmingen B und C folgen alle diesem Muster.<\/p>\n<p><span style=\"color: #993366;\"><strong>Gr\u00fcner Umweltminister setzt den Ausschluss der \u00d6ffentlichkeit juristisch durch<\/strong><\/span><\/p>\n<p>Beim Regierungswechsel in Baden-W\u00fcrttemberg befand sich das Verfahren zur \u201e2. Stilllegungs- und Abbau-Genehmigung\u201c (2. SAG) noch in einem fr\u00fchen Stadium. Der jetzt gr\u00fcne Umweltminister h\u00e4tte sich noch f\u00fcr eine \u00d6ffentlichkeitsbeteiligung entscheiden k\u00f6nnen. Er lehnte diese Forderung der B\u00fcrgerinitiativen jedoch ab und setzte die restriktive Linie seiner Vorg\u00e4ngerin fort. Die von ihm behauptete Transparenz beschr\u00e4nkte sich auf Symbolaktionen ohne Rechtsanspruch und damit ohne Wert f\u00fcr die B\u00fcrger. Wenn \u201egut, das wir dar\u00fcbergeredet haben\u201c zum Platzhalter f\u00fcr echte Beteiligung wird, dann ist das nicht nur ein Placebo, sondern ein Aush\u00f6hlen der B\u00fcrgerrechte. Das Placebo bestand aus einem Vortrags- und Diskussionsnachmittag im AKW-PR-Zentrum und der Online-Beantwortung schriftlich eingereichter Fragen.<a href=\"\/blog\/wp-content\/uploads\/2016\/03\/gruenangemalteAKWs.png\" rel=\"attachment wp-att-1839\"><img loading=\"lazy\" class=\"size-full wp-image-1839 alignright\" src=\"\/blog\/wp-content\/uploads\/2016\/03\/gruenangemalteAKWs.png\" alt=\"gruenangemalteAKWs\" width=\"400\" height=\"306\" srcset=\"http:\/\/energiewendeheilbronn.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2016\/03\/gruenangemalteAKWs.png 400w, http:\/\/energiewendeheilbronn.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2016\/03\/gruenangemalteAKWs-150x115.png 150w, http:\/\/energiewendeheilbronn.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2016\/03\/gruenangemalteAKWs-250x191.png 250w\" sizes=\"(max-width: 400px) 100vw, 400px\" \/><\/a><\/p>\n<p>Trotz erwartet geringer Erfolgschance und hohem finanziellen Risiko entschied sich die \u201eInitiative AtomErbe Obrigheim\u201c deshalb zu einem wichtigen Schritt und klagte gegen die 2.\u00a0SAG. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim urteilte im Oktober 2014, die Genehmigung versto\u00dfe nicht gegen geltendes Recht.<\/p>\n<p><span style=\"color: #993366;\"><strong>Das Bermudadreieck der B\u00fcrgerrechte<\/strong><\/span><\/p>\n<p>Im Interview mit der \u201eHeilbronner Stimme\u201c (7.2.15) wird der baden-w\u00fcrttembergische Umweltminister Franz Untersteller w\u00f6rtlich so zitiert: \u201eEs gibt Genehmigungsverfahren, f\u00fcr die der Betreiber eine Vielzahl von Unterlagen vorlegen muss. Zum Beispiel Sicherheitsberichte oder Umweltvertr\u00e4glichkeitsstudien. Diese Dokumente werden von unabh\u00e4ngigen Gutachtern und der Atomaufsicht gepr\u00fcft. B\u00fcrger k\u00f6nnen diese Unterlagen einsehen und Einspr\u00fcche formulieren. Bei einem Er\u00f6rterungstermin nehmen die Beh\u00f6rden Stellung zu diesen Einwendungen. Am Ende dieses langen Prozesses steht die Genehmigung &#8211; und nur dann, wenn die Sicherheit voll gew\u00e4hrleistet ist.\u201c Abgesehen davon, dass die Unabh\u00e4ngigkeit der Gutachter in Atomverfahren fraglich ist, verwundert das Zitat an zwei Stellen: Die B\u00fcrger bekommen die \u201eVielzahl von Unterlagen\u201c nicht zu Gesicht, sondern nur vier zusammenfassende Texte, denen an vielen Punkten Belege und Details fehlen. Und die \u201eGew\u00e4hrleistung voller Sicherheit\u201c stellt die Realit\u00e4t auf den Kopf, wenn es tats\u00e4chlich um die planm\u00e4\u00dfige Freisetzung von Radioaktivit\u00e4t und das Inkaufnehmen von Risiken durch Unf\u00e4lle und Angriffe geht, f\u00fcr die hohe Strahlendosen zul\u00e4ssig sind (\u201eSt\u00f6rfallplanungswert\u201c 50 mSv und \u201eEingreifrichtwert\u201c 100 mSv [Milli-Sievert]).<\/p>\n<p>Wie kommt es zu dieser v\u00f6llig gegens\u00e4tzlichen Wahrnehmung von \u201eSicherheit\u201c beim f\u00fcr die Atom\u00adaufsicht zust\u00e4ndigen gr\u00fcnen Umweltminister einerseits und bei den Atomkraftgegnern anderer\u00adseits? Wie kommt es dazu, dass schon bei vielen atomrechtlichen Verfahren am Schluss Genehmigungen standen, in denen praktisch alle Einwendungen abgewiesen wurden?<\/p>\n<p>Dies entsteht vor allem durch diese drei rechtlichen Konstruktionen, die jede f\u00fcr sich, aber vor allem in Kombination den Strahlenschutz aushebeln:<\/p>\n<ol>\n<li><strong> Die Strahlengrenzwerte.<\/strong><\/li>\n<li><strong> Das De-minimis-Konzept.<\/strong><\/li>\n<li><strong> Das Recht auf Genehmigung, wenn die Genehmigungsvoraussetzungen erf\u00fcllt sind.<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p><strong><a href=\"\/blog\/wp-content\/uploads\/2016\/03\/achtungradioaktiv.png\" rel=\"attachment wp-att-1835\"><img loading=\"lazy\" class=\"alignright size-thumbnail wp-image-1835\" src=\"\/blog\/wp-content\/uploads\/2016\/03\/achtungradioaktiv-150x142.png\" alt=\"achtungradioaktiv\" width=\"150\" height=\"142\" srcset=\"http:\/\/energiewendeheilbronn.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2016\/03\/achtungradioaktiv-150x142.png 150w, http:\/\/energiewendeheilbronn.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2016\/03\/achtungradioaktiv-250x237.png 250w, http:\/\/energiewendeheilbronn.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2016\/03\/achtungradioaktiv.png 601w\" sizes=\"(max-width: 150px) 100vw, 150px\" \/><\/a>ad 1.:<\/strong> Es ist eine biologische Tatsache, dass es keine untere Dosisgrenze f\u00fcr die Sch\u00e4dlichkeit radioaktiver Strahlung gibt, auch wenn Details der Dosis-Wirkung-Beziehung umstritten sind. Die Festlegung von Grenzwerten ist nur eine Art von Kostenoptimierung, suggeriert aber zugleich Unsch\u00e4dlichkeit unterhalb der vermeintlichen Schwelle. Noch schlimmer: jedes Genehmigungsverfahren und jedes Gericht entscheiden letztlich nur nach der Frage, ob Grenzwerte eingehalten werden oder nicht. Das Minimierungsprinzip im Strahlenschutz wird durch die Grenzwerte faktisch ausgehebelt, obwohl es offiziell auch unterhalb der Grenzwerte beachtet werden muss. Es taugt also nur als Floskel zur Beruhigung der B\u00fcrger, gibt diesen aber keine Schutzrechte. Besonders deutlich wird die Willk\u00fcr bei der Festlegung von Grenzwerten bei den erlaubten Ableitungen von Radioaktivit\u00e4t \u00fcber die Abluft und das Abwasser sowohl beim Betrieb der AKWs als auch bei der Demontage. \u00dcbrigens erz\u00e4hlt man den B\u00fcrgern vom \u201eMinimierungsprinzip\u201c, tats\u00e4chlich fordern die Strahlenschutzgrunds\u00e4tze nur das schw\u00e4chere \u201eOptimierungsprinzip\u201c, welches sich am Aufwand orientiert.<\/p>\n<p><strong>ad 2.:<\/strong> Das \u201eDe-minimis-Konzept\u201c ist schon per Definition das Gegenteil des Minimierungsprinzips. Es besagt, dass bestimmte Belastungen f\u00fcr die B\u00fcrger als belanglos angesehen werden d\u00fcrfen, deshalb sind sie erlaubt und die B\u00fcrger haben keinerlei Rechtsschutz. Bei kleinen Strahlenbelastungen, die dem \u201eDe-minimis-Konzept\u201c zugeordnet werden, verlangt das Atomrecht auch gar keine Minimierungsanstrengungen mehr. Beim Abriss eines AKWs wird das \u201eDe-minimis-Konzept\u201c vor allem f\u00fcr die \u201eFreigabe\u201c (\u201eFreimessen\u201c) und die \u201eHerausgabe\u201c als Rechtfertigung angewandt. Die oben schon erw\u00e4hnte \u201eFreigabe\u201c ist in der Strahlenschutzverordnung rechtlich definiert, wenn auch h\u00f6chst umstritten. Danach darf Material v\u00f6llig beliebig und ohne Nachbeobachtung in Umlauf gebracht werden, wenn es nur so viel strahlt, dass nach einem theoretischen Konzept kein B\u00fcrger mit mehr zus\u00e4tzlicher Strahlen\u00adbelastung als ungef\u00e4hr 10 bis 20 \u00b5Sv (Mikro-Sievert) pro Jahr rechnen m\u00fcsse. Dabei wird von einem zus\u00e4tzlichen Krebsrisiko von 1 zu 1 Million pro Jahr bei 10 \u00b5Sv\/Jahr aus\u00adge\u00adgangen, offiziell wird aber abgelehnt, dieses Risiko auf die Bev\u00f6lkerung hochzurechnen.<\/p>\n<p>Die \u201eHerausgabe\u201c ist ein rechtlich nicht definiertes Konstrukt aus dem Stilllegungsleitfaden des Bundesumweltministeriums, wonach Material von au\u00dferhalb des Kontrollbereichs in den meisten F\u00e4llen per se als unbelastet gelten darf und noch nicht einmal das Freigabeverfahren durchlaufen muss.<\/p>\n<p><a href=\"\/blog\/wp-content\/uploads\/2016\/03\/beton.png\" rel=\"attachment wp-att-1838\"><img loading=\"lazy\" class=\"alignright size-medium wp-image-1838\" src=\"\/blog\/wp-content\/uploads\/2016\/03\/beton-250x234.png\" alt=\"beton\" width=\"250\" height=\"234\" srcset=\"http:\/\/energiewendeheilbronn.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2016\/03\/beton-250x234.png 250w, http:\/\/energiewendeheilbronn.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2016\/03\/beton-150x140.png 150w, http:\/\/energiewendeheilbronn.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2016\/03\/beton-768x717.png 768w, http:\/\/energiewendeheilbronn.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2016\/03\/beton-670x626.png 670w, http:\/\/energiewendeheilbronn.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2016\/03\/beton.png 1000w\" sizes=\"(max-width: 250px) 100vw, 250px\" \/><\/a>Konkret am Beispiel des AKWs Neckarwestheim I: das gesamte Abbau- und Abrissmaterial inklusive auch noch stehen bleibender Geb\u00e4ude soll laut Antrag zu 39% freigegeben werden (128.900 Tonnen) und zu 60% herausgegeben werden (199.600 Tonnen). Lediglich 1% (3.100 Tonnen) sollen als radioaktiv gelten und gesondert deponiert oder weiterverwendet werden. Die gr\u00fcne hessische Umweltministerin Priska Hinz w\u00fcrde sich freigemessenen Beton aus dem AKW Biblis in ihrem Haus verbauen (Interview mit dem \u201eDarmst\u00e4dter Echo\u201c, 21.11.2014). Ich m\u00f6chte weder solchen Beton im Haus haben noch Metall aus dem AKW im Kochtopf. Da beruhigen auch nicht Vortr\u00e4ge des inzwischen zum Atomdienstleister gewandelten \u00d6ko-Instituts, in denen das \u201eFreimessen\u201c so beurteilt wird: \u201eEine Gefahr f\u00fcr Leib und Leben vom Bauschutt ausgehend sah er nicht, da es nur ein kleines Risiko w\u00e4re\u201c (Rhein-Neckar-Zeitung vom 14.11.2013).<\/p>\n<p><strong>ad 3.:<\/strong> Es sch\u00fctzt vor Beh\u00f6rdenwillk\u00fcr, dass ein Antragsteller eine Genehmigung immer bekommen muss, wenn er die Genehmigungsvoraussetzungen erf\u00fcllt. Das ist in einem Rechtsstaat grunds\u00e4tzlich zu begr\u00fc\u00dfen, birgt aber die Gefahr, dass die Rechte Dritter unter die R\u00e4der kommen. Im Atomrecht ist dies massiv der Fall, denn viele Regelungen sind alleine auf die Bed\u00fcrfnisse der Betreiber abgestimmt, z.B. die Grenzwert-Regelungen, der Verzicht auf den Nachweis ausreichender Finanzkraft f\u00fcr den Abriss, der faktische Verzicht auf einen Entsorgungsnachweis f\u00fcr den M\u00fcll, die freie Entscheidung des Betreibers zwischen den Strategien \u201erascher Abriss\u201c und \u201eLangzeitkonservierung\u201c (der offizielle Begriff \u201eSicherer Einschluss\u201c ist sachlich falsch), usw.<\/p>\n<p><span style=\"color: #993366;\"><strong>Genehmigungs-Umleitungen, Schleichwege und Sackgassen<\/strong><\/span><\/p>\n<p>Gro\u00dfe Teile des Gesamtvorhabens \u201eAKW-Abriss\u201c sind aus dem Genehmigungsverfahren mit \u00d6ffentlichkeitsbeteiligung ausgeklammert. Z.B. wird die heikle \u201ePrim\u00e4rkreiskontamination\u201c (Neckarwestheim I) oder \u201eSystemdekontamination\u201c (Philippsburg 1) schon vor dem Genehmigungsverfahren erledigt. Aus Sicht von Betreibern und Beh\u00f6rden ist diese \u201eNachbetriebsphase\u201c noch von der Betriebsgenehmigung gedeckt, aus Sicht der Kritiker findet sie im rechtsfreien Raum statt.<\/p>\n<p>Die 38 kleinen K\u00fchlt\u00fcrme von Neckarwestheim I wurden auch einfach so abgerissen und \u201eentsorgt\u201c, sie seien nie Teil der atomrechtlich genehmigten Anlage gewesen.<\/p>\n<p>Vor allem aber gibt es mindestens noch folgende abgekoppelte Verfahren ohne B\u00fcrgerbeteiligung, z.T. bei unterschiedlichen Beh\u00f6rden, so dass den B\u00fcrgern wichtige Informationen, Beurteilungsm\u00f6glichkeiten und Mitsprachem\u00f6glichkeiten genommen sind (am Beispiel Neckarwestheim I): Baugenehmigungen f\u00fcr Zerlegefabrik, Abfalllager, Infrastrukturgeb\u00e4ude und neuen Kamin, Betriebsgenehmigungen f\u00fcr Zerlegefabrik und Abfalllager nach der Strahlenschutzverordnung, Transportgenehmigungen f\u00fcr Gro\u00dfkomponenten und deren Reste zwischen Philippsburg und Neckarwestheim, Wasserrechtliche Genehmigung f\u00fcr das Abwasser, Genehmigungen f\u00fcr Castorbef\u00fcllung, -Transport und -Lagerung, die Freigabebescheide,Wasserrechtliche Genehmigung zum Abpumpen des Grundwassers (Sonderfall Neckarwestheimer AKW-Gel\u00e4nde mit zu hohem Grundwasser).<\/p>\n<p>Am problematischsten davon sind die Geheimverfahren f\u00fcr Zerlegefabrik, Abfalllager, Infrastrukturgeb\u00e4ude und neuen Kamin. Lediglich per Online-Bekanntmachungen, etwas versteckt auf der Homepage des Umweltministeriums, wurde im Januar 2015 mitgeteilt, die Vorpr\u00fcfungen h\u00e4tten ergeben, dass f\u00fcr diese Anlagen keine Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfungen n\u00f6tig seien (und damit auch keine \u00d6ffentlichkeitsbeteiligung). Begr\u00fcndung ohne Belege: \u201eDas Vorhaben kann nach Einsch\u00e4tzung der Genehmigungsbeh\u00f6rde [&#8230;] auf Grund \u00fcberschl\u00e4giger Pr\u00fcfung unter Ber\u00fccksichtigung der in Anlage 2 zum UVPG aufgef\u00fchrten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die nach \u00a7 12 UVPG zu ber\u00fccksichtigen w\u00e4ren.\u201c Das ist eine bemerkenswerte Aussage \u00fcber eine Anlage, die ungef\u00e4hr so viel Radioaktivit\u00e4t mit dem Abwasser abgeben darf wie es vorher dem laufenden AKW erlaubt war. Da scheint die \u201eLogik\u201c zu gelten: nur wenn es noch viel schlimmer w\u00e4re als das AKW, w\u00e4re es nachteilig f\u00fcr die Umwelt.<\/p>\n<p>Im Vergleich mit Schleswig-Holstein steht hier Baden-W\u00fcrttemberg hinten an, auch wenn Minister Untersteller gerne verk\u00fcndet, in keinem anderen Bundesland gehe die Transparenz so weit wie bei ihm: beim AKW Brunsb\u00fcttel ist die Zerlegefabrik im Genehmigungsverfahren enthalten, das Abfalllager hat eine separate Umweltvertr\u00e4glich\u00adkeits\u00adpr\u00fcfung und eigene \u00d6ffentlichkeitsbeteiligung, und es gibt eine eigene Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung f\u00fcr den Abriss der Geb\u00e4ude nach ihrer Freigabe. Alles das gibt es in Neckarwestheim und Philippsburg nicht.<\/p>\n<p>Immerhin aber denkt der Umweltminister \u201edar\u00fcber nach, zusammen mit anderen Bundesl\u00e4ndern einen Vorsto\u00df zu unternehmen, um die B\u00fcrgerbeteiligung ausweiten zu k\u00f6nnen\u201c (7.2.15).<\/p>\n<p><span style=\"color: #993366;\"><strong>Infokommissionen: Transparenz light<\/strong><\/span><\/p>\n<p><a href=\"\/blog\/wp-content\/uploads\/2016\/03\/gruenrotradioaktiv.png\" rel=\"attachment wp-att-1840\"><img loading=\"lazy\" class=\"alignright size-thumbnail wp-image-1840\" src=\"\/blog\/wp-content\/uploads\/2016\/03\/gruenrotradioaktiv-150x149.png\" alt=\"gruenrotradioaktiv\" width=\"150\" height=\"149\" srcset=\"http:\/\/energiewendeheilbronn.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2016\/03\/gruenrotradioaktiv-150x149.png 150w, http:\/\/energiewendeheilbronn.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2016\/03\/gruenrotradioaktiv-250x248.png 250w, http:\/\/energiewendeheilbronn.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2016\/03\/gruenrotradioaktiv-768x761.png 768w, http:\/\/energiewendeheilbronn.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2016\/03\/gruenrotradioaktiv-670x664.png 670w, http:\/\/energiewendeheilbronn.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2016\/03\/gruenrotradioaktiv.png 1163w\" sizes=\"(max-width: 150px) 100vw, 150px\" \/><\/a>Die gr\u00fcn-rote baden-w\u00fcrttembergische Regierung hat einen Slogan (\u201ePolitik des Geh\u00f6rtwerdens\u201c) und eine \u201eStaatsr\u00e4tin f\u00fcr Zivilgesellschaft und B\u00fcrgerbeteiligung\u201c, Frau Erler. Diese erkl\u00e4rte am 31.3.15: \u201eEin gro\u00dfes Problem sei gewesen, dass B\u00fcrger, Medien und Politik lange nicht verstanden h\u00e4tten, dass Menschen per B\u00fcrgerbeteiligung zwar geh\u00f6rt, aber nicht zwangsl\u00e4ufig auch erh\u00f6rt w\u00fcrden.\u201c Es hat aber vor allem Frau Erler nicht verstanden, dass Gespr\u00e4chsrunden keinen Ersatz f\u00fcr Rechtsanspr\u00fcche sein k\u00f6nnen. Und Minister Untersteller sollte nicht l\u00e4nger seine beiden \u201eInformationskommissionen\u201c in Neckarwestheim und Philippsburg mit B\u00fcrgerbeteiligung verwechseln. Diese Kommissionen haben ein \u00e4u\u00dferst eingeschr\u00e4nktes Mandat, die vom Ministerium zusammengestellten Mitglieder sind \u00fcberwiegend desinteressiert, \u00d6ffentlichkeit wird als l\u00e4stig empfunden und ausgebremst, und es kamen noch nicht einmal Sondersitzungen w\u00e4hrend der Auslegungsfrist der Abriss-Unterlagen zustande.<\/p>\n<p><span style=\"color: #993366;\"><strong>Blick nach Hessen<\/strong><\/span><\/p>\n<p>Hessen hat es einfacher als Baden-W\u00fcrttemberg, sollte man meinen: kein laufendes AKW mehr, also auch keine besondere Risikosituation durch Abriss und Betrieb nebeneinander an einem Standort, und vor allem nicht die brisante Interessenskollision, gleichzeitig AKW-Besitzer und AKW-Aufsicht zu sein. Dennoch lief dort im Bibliser Abriss-Genehmigungsverfahren alles schief, was schief laufen kann: d\u00fcrftige \u00f6ffentliche Unterlagen, schlecht vorbereiteter und chaotisch geleiteter Er\u00f6rterungstermin, Blockadehaltung der RWE bei Nachfragen. Der Vorbehalt der RWE, beide AKW-Bl\u00f6cke ggf. wieder anfahren zu wollen, machte den Termin endg\u00fcltig zur Farce. Bereits am ersten Tag wurde der Abbruch des Verfahrens gefordert, am zweiten Tag brachen alle Einzeleinwender, Verb\u00e4nde und Initiativen ihre Teilnahme ab: \u201eWir fordern den Abbruch des Genehmigungsverfahrens, vollst\u00e4ndige, detaillierte Beschreibung des Vorhabens, Offenlegung aller Unterlagen und Durchf\u00fchrung einer neuen \u00d6ffentlichkeitsbeteiligung, die ihren Namen verdient\u201c.<\/p>\n<p><a href=\"\/blog\/wp-content\/uploads\/2016\/03\/schwarzgelbradioaktiv.png\" rel=\"attachment wp-att-1841\"><img loading=\"lazy\" class=\"alignright size-thumbnail wp-image-1841\" src=\"\/blog\/wp-content\/uploads\/2016\/03\/schwarzgelbradioaktiv-150x149.png\" alt=\"schwarzgelbradioaktiv\" width=\"150\" height=\"149\" srcset=\"http:\/\/energiewendeheilbronn.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2016\/03\/schwarzgelbradioaktiv-150x149.png 150w, http:\/\/energiewendeheilbronn.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2016\/03\/schwarzgelbradioaktiv-250x248.png 250w, http:\/\/energiewendeheilbronn.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2016\/03\/schwarzgelbradioaktiv-768x761.png 768w, http:\/\/energiewendeheilbronn.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2016\/03\/schwarzgelbradioaktiv-670x664.png 670w, http:\/\/energiewendeheilbronn.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2016\/03\/schwarzgelbradioaktiv.png 1166w\" sizes=\"(max-width: 150px) 100vw, 150px\" \/><\/a>Davon unbeeindruckt setzte das Ministerium das Verfahren wie eine nicht stoppbare Maschine fort. Dabei wurde das Kernproblem sehr deutlich, wie es sich auch an den anderen Standorten darstellt: die vier laut Atom\u00adverfahrens\u00adverordnung offen zu legenden Unterlagen reichen bei Weitem nicht aus, um sich ein gen\u00fcgendes Bild der eigenen Betroffenheit zu machen. Die Antragsteller m\u00fcssen zwar viele weitere Unterlagen einreichen, die aber nicht ver\u00f6ffentlicht werden. Qualit\u00e4t und Aussagekraft der \u00f6ffentlichen Unterlagen sind ungen\u00fcgend, aber die Kontrollmechanismen in den Umweltministerien, welche brauchbare Unterlagen sicherstellen sollten, versagen. Somit erf\u00fcllen die Unterlagen nur dem Namen nach die in der Verfahrensverordnung vorgesehene Funktion, aber nicht vom Inhalt her. Die \u00d6ffentlichkeitsbeteiligung verkommt zum Theater, der Rechtsanspruch der B\u00fcrger ist ausgeh\u00f6hlt. Auch in Hessen wurde dann der hilflose Versuch unternommen, ein \u201eInfoforum Biblis\u201c nach baden-w\u00fcrttembergischem Muster als Beleg f\u00fcr angeblich doch vorhandene Transparenz darzustellen. Immerhin will das hessische Umweltministerium nun pr\u00fcfen, ob es Teile von Unterlagen auf der Basis des Hessischen Umweltinformationsgesetzes proaktiv ver\u00f6ffentlichen k\u00f6nnte.<\/p>\n<p><span style=\"color: #993366;\"><strong>Blick nach Bayern: das Gundremminger ABC<\/strong><\/span><\/p>\n<p>Block Gundremmingen A hatte 1977 durch Kurzschl\u00fcsse und Fehlsteuerung einen Totalschaden mit Freisetzung von Radioaktivit\u00e4t. Seit 1983 wird er abgebaut, RWE schw\u00e4rmt von der dabei gesammelten Erfahrung. Leider ist dazu \u00f6ffentlich wenig bekannt, vor allem nicht, aus welchen Fehlern und Irrwegen diese Erfahrung stammt. Gerade angesichts der radioaktiven \u00dcberschwemmung des Reaktorgeb\u00e4udes beim Totalschaden ist ein funktionierender Strahlenschutz beim Abriss schwer vorstellbar. Trotzdem wurden laut Wikipedia von 10.000 Tonnen Metallschrott 86% wiederverwertet. Im Bereich des Blocks A steht inzwischen auch eine Atommm\u00fcllfabrik (\u201eTechnologiezentrum\u201c) als \u201eServiceeinrichtung\u201c f\u00fcr die Bl\u00f6cke B und C, sie darf radioaktive Abluft abgeben.<\/p>\n<p>Am 11.12.2014 stellte RWE den \u201eAntrag auf Abbau nicht mehr ben\u00f6tigter Anlagenteile in Block B\u201c. Hinter dieser harmlos klingenden Formulierung steckt eine hei\u00dfe Konstruktion: RWE hat die fatale, aber aus Betreibersicht bequeme Schachtelgestaltung der Stilllegungs- und Abbaugenehmigungen perfektioniert und in diesen 1. SAG-Antrag f\u00fcr Block B (Stilllegungs- und Abbau-Genehmigung) gleich noch den Block C mit hinein gepackt! Insgesamt plant RWE f\u00fcr die Bl\u00f6cke B (Abschaltung vorgesehen zum Jahreswechsel 2017\/2018) und C (Abschaltung geplant zum Jahreswechsel 2021\/2022) mit drei Genehmigungen: als einzige mit \u00d6ffentlichkeitsbeteiligung die im Dezember beantragte, dann eine \u00e4hnliche f\u00fcr Block C ohne \u00d6ffentlichkeitsbeteiligung, und schlie\u00dflich eine gemeinsame f\u00fcr den restlichen Abbau und Freigabe von Block B und C, ebenfalls ohne \u00d6ffentlichkeitsbeteiligung. L\u00e4sst sich diese Schachteltechnik zur Verhinderung von \u00d6ffentlichkeitsbeteiligung noch weiter steigern?<\/p>\n<p><span style=\"color: #993366;\"><strong>EnBW: das Land als Atom-Bad-Bank<\/strong><\/span><\/p>\n<p>Seit Herr Mappus 2010 im Alleingang und verfassungswidrig knapp die H\u00e4lfte der EnBW-Aktien f\u00fcr das Land Baden-W\u00fcrttemberg gekauft hat (der Rest geh\u00f6rt bestimmten Landkreis- und Gemeinde-Verb\u00e4nden), liegt ein dunkler Schatten \u00fcber der Landespolitik. Nicht nur dass ein gerade abst\u00fcrzender Konzern vom Staat aufgefangen wurde, nicht nur dass das Aktienrecht dem Land als Besitzer faktisch mehr Pflichten als Rechte gibt, sondern schon der Besitz an der EnBW hat einen enormen negativen Einfluss auf die Landespolitik. Leider wird dies \u00fcberhaupt nicht diskutiert. Wer aber die fr\u00fcheren Ziele und Konzepte vor allem der Gr\u00fcnen betrachtet und ihre reale Politik (und Sprachregelungen) bez\u00fcglich Atomkraft, Energiewende, Stadtwerken\/Rekommunalisierung usw., findet nur Br\u00fcche. Die unausgesprochene Maxime lautet nun: der EnBW geht es schlecht, also m\u00fcssen wir alles vermeiden, was f\u00fcr die EnBW als Unternehmen weitere Nachteile h\u00e4tte. Das geht von mutma\u00dflich vom Land anfangs mitgetragenen Tricks beim Stuttgarter Wasserpreis \u00fcber kartellrechtliche Forderungen an die Kommunen zu Lasten von Stadtwerken bei der Stromnetzvergabe bis zur kompletten Aufgabe der Idee eines schnelleren Atomausstiegs. Und beim Thema AKW-Abriss entsteht der Eindruck, dass die Atomaufsicht sehr viel Verst\u00e4ndnis f\u00fcr Billigstrategien der EnBW hat.<\/p>\n<p>Besonders pikant: die EnBW klagt gegen ihren Besitzer, das Land Baden-W\u00fcrttemberg, wegen Schadensersatz f\u00fcr die AKW-Stilllegung.<\/p>\n<p><span style=\"color: #993366;\"><strong>Deponie oder \u201eEndlager Mensch und Natur\u201c? \/ \u201egeshreddert und auf Feldwege gestreut&#8230;\u201c<\/strong><\/span><\/p>\n<p><a href=\"\/blog\/wp-content\/uploads\/2015\/01\/Ich-war-ein-Rohr-im-AKW.jpg\" rel=\"attachment wp-att-1774\"><img loading=\"lazy\" class=\"alignright size-medium wp-image-1774\" src=\"\/blog\/wp-content\/uploads\/2015\/01\/Ich-war-ein-Rohr-im-AKW-250x148.jpg\" alt=\"Freigabe zum Metallrecycling - Kochtopf - ich war ein Rohr im AKW\" width=\"250\" height=\"148\" srcset=\"http:\/\/energiewendeheilbronn.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2015\/01\/Ich-war-ein-Rohr-im-AKW-250x148.jpg 250w, http:\/\/energiewendeheilbronn.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2015\/01\/Ich-war-ein-Rohr-im-AKW-150x88.jpg 150w, http:\/\/energiewendeheilbronn.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2015\/01\/Ich-war-ein-Rohr-im-AKW-670x396.jpg 670w, http:\/\/energiewendeheilbronn.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2015\/01\/Ich-war-ein-Rohr-im-AKW.jpg 851w\" sizes=\"(max-width: 250px) 100vw, 250px\" \/><\/a>Circa 1 bis 3 % des Abrissmaterials kommen trotz Freimessung\/Freigabe nicht in freien Umlauf, sondern auf Bauschuttdeponien und unterliegen dort wenigstens noch einem Minimum einer Strahlen\u00fcberwachung. F\u00fcr Obrigheim wird eine Masse von etwa 3.000 Tonnen genannt, f\u00fcr Neckarwestheim I finde ich in den Unterlagen keine entsprechende Angabe. Findet sich kein Deponiebetreiber, der das Material freiwillig gegen Geld annimmt (bei Obrigheim anfangs die Bauschuttdeponie in Sinsheim), dann soll der Standort-Landkreis diesen M\u00fcll annehmen und ggf. erst einmal eine Deponie hierf\u00fcr ert\u00fcchtigen (bei Obrigheim die kreiseigene Deponie in Buchen). Werden solche Deponierungen bekannt, gibt es \u00f6ffentlichen Protest, denn der konkrete Ort macht die Betroffenheit greifbarer. Ein typischer St.-Florians-Vorschlag aus Buchen ist, man m\u00f6ge den M\u00fcll doch auf alle Landkreise gleichm\u00e4\u00dfig verteilen. Leider ger\u00e4t bei der Fokussierung auf konkrete Deponie-Standorte aus dem Blick, dass das noch viel gr\u00f6\u00dfere Problem die unbeschr\u00e4nkte Freigabe und die Herausgabe sind, bei der Mensch und Natur als Deponie missbraucht werden. Die \u201eAugsburger Allgemeine\u201c schrieb am 18.3.2011: \u201eIn Niederaichbach stand der erste Reaktor in Europa, den man komplett demontiert hat. \u00dcbrig blieben 75000 Tonnen Bauschutt, 2200 Tonnen Stahl und 1693 Tonnen radioaktive Abf\u00e4lle. Der Beton wurde geschreddert und auf Feldwege gestreut, radioaktive Abf\u00e4lle befinden sich im Endlager Morsleben.\u201c<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><span style=\"color: #993366;\"><strong>Was k\u00f6nnte besser laufen?<\/strong><\/span><\/p>\n<p>Echte \u00d6ffentlichkeitsbeteiligung und die wirksame Wahrnehmung des Grundrechts auf Leben und k\u00f6rperliche Unversehrtheit werden strukturell durch die im Atomrecht g\u00fcltigen Gesetze und Verordnungen verhindert, die auf die Interessen der Atomwirtschaft zugeschnitten sind. \u00c4nderungen in diesem Bereich w\u00fcrden starken Widerstand der Atomwirtschaft erwarten lassen, trotzdem sollten Baden-W\u00fcrttemberg und Hessen ihre vagen Ank\u00fcndigungen zu solchen Initiativen auch wirklich anpacken.<\/p>\n<p>Gro\u00dfen Einfluss auf die Praxis haben untergesetzliche Regelwerke wie z.B. die Stilllegungsleitf\u00e4den des Bundesumweltministeriums und der Entsorgungskommission, ebenfalls einflussreich sind die Stellungnahmen der Reaktorsicherheitskommission. Diese sollten sich leichter weiterentwickeln lassen als die Gesetze und Verordnungen. Leider war in den letzten Jahren die Entwicklungsrichtung falsch, z.B. wurde die Forderung nach Kernbrennstofffreiheit der Anlage vor Beginn des Abbaues erst vor wenigen Jahren fallen gelassen.<\/p>\n<p>Von gro\u00dfer Bedeutung sind auch die Vorgaben der umstrittenen Internationalen Strahlenschutzkommission ICRP (aktuelle Empfehlungen von 2007) und die 2014 neu gefassten Euratom-Grundnormen des Strahlenschutzes, deren Umsetzung in deutsches Recht aktuell ansteht. Hier d\u00fcrften, wie so oft, Umweltverb\u00e4nde und ehrenamtliche B\u00fcrgerinitiativen bei den Mitwirkungsm\u00f6glichkeiten gegen\u00fcber finanzstarken Interessensverb\u00e4nden stark benachteiligt sein &#8211; wie lie\u00dfe sich dieses Missverh\u00e4ltnis bessern?<\/p>\n<p>Die baden-w\u00fcrttembergische Atomaufsicht orientiert sich \u00e4u\u00dferst streng am Grundsatz, rechtlich wasserdicht zu handeln, um der Betreiberseite keine Chance f\u00fcr etwaige Schadensersatzforderungen oder sonstige juristische Schritte zu bieten. Das beruht vermutlich auf fr\u00fcheren Erfahrungen der beteiligten Personen, geht aber zulasten der Transparenz und der Rechte der B\u00fcrger. Letztlich wird der politische Spielraum einseitig der Rechtssicherheit untergeordnet. Hier erwarte ich mehr Mut und Gestaltungswillen. Dies gilt auch f\u00fcr das proaktive Informieren der B\u00fcrger \u00fcber die laufenden Verfahren, \u00fcber ihre Mitspracherechte und \u00fcber die vorliegenden Unterlagen. Bisher zieht sich das Ministerium h\u00e4ufig zur\u00fcck auf das gesetzlich gerade minimal Notwendige mit der Begr\u00fcndung, alles andere k\u00f6nne als Parteinahme ausgelegt werden.<\/p>\n<p>Ich bin mir sicher, die Rechtslage lie\u00dfe es zu, trotz der Schachtelkonstruktion der Genehmigungen f\u00fcr jede einzelne Genehmigung eine \u00d6ffentlichkeitsbeteiligung durchzuf\u00fchren. Und ebenso f\u00fcr die Zerlegefabriken und die zus\u00e4tzlichen Abfalllager grunds\u00e4tzlich Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfungen und \u00d6ffentlichkeitsbeteiligungen vorzusehen. Hier fordere ich das Land Baden-W\u00fcrttemberg auf, die sachlich ungerechtfertigten Bekanntmachungen vom 7. und 8. Januar 2015, gegen die es leider keine Rechtsmittel gibt, zur\u00fcckzunehmen. Schleswig-Holstein hat mit Brunsb\u00fcttel vorgemacht, dass hier auch eine andere Rechtsauffassung m\u00f6glich ist als in Baden-W\u00fcrttemberg.<\/p>\n<p>Sowohl in Baden-W\u00fcrttemberg als auch in Hessen und in Schleswig-Holstein hat die Atomaufsicht versagt bei der Pr\u00fcfung der Unterlagen vor deren Auslegung. Kurzbeschreibungen, Sicherheitsberichte und Umweltvertr\u00e4glichkeitsuntersuchungen der Betreiber sind ihr Papier nicht wert, enthalten mehr Floskeln und Wiederholungen als verwertbare Inhalte.<\/p>\n<p>Nach Ende der Einwendungsfristen und noch vor den f\u00fcr Juni bzw. Juli 2015 angek\u00fcndigten Er\u00f6rterungsterminen h\u00e4tten die Beh\u00f6rden in Baden-W\u00fcrttemberg und Schleswig-Holstein entscheiden k\u00f6nnen, dass die Betreiber substanzielle Unterlagen nachreichen m\u00fcssen. Auch in Hessen k\u00f6nnte die Atomaufsicht immer noch die Notbremse ziehen, nachdem der Er\u00f6rterungstermin die Unbrauchbarkeit der Unterlagen belegt hat.<\/p>\n<p>Auf die rechtlich nicht definierte \u201eHerausgabe\u201c muss unbedingt verzichtet werden, es m\u00fcssen auch f\u00fcr diese Materialien mindestens die \u201eFreigabe\u201c-Regelungen angewandt werden. Aber auch die Kritik an der fehlenden Rechtm\u00e4\u00dfigkeit des Freigabe-Konzeptes ist derart fundiert dargelegt (u.a. durch BUND, intac GmbH und Strahlentelex), dass die Genehmigungsbeh\u00f6rden jederzeit ihre Freigabe-Bescheide zur\u00fcckziehen und k\u00fcnftig auf jede \u201eFreigabe\u201c verzichten k\u00f6nnten.<\/p>\n<p>Das h\u00e4tte zur Folge, dass \u00e4hnlich wie in Frankreich ein spezielles Deponiekonzept f\u00fcr den wenig strahlenden Abrissm\u00fcll entwickelt werden muss. Zun\u00e4chst muss aber das gesamte Abrissmaterial am Standort bleiben und dauerhaft der Strahlen\u00fcberwachung unterliegen (in Neckarwestheim allerdings mit Anpassungen an die unverantwortliche geologische Situation am Standort).<\/p>\n<p>Die beantragten Ableitungen von Radioaktivit\u00e4t aus den ganzen Putz- und Zerlegearbeiten in die Luft und das Flusswasser sind weder von der Sache her noch in ihrer H\u00f6he gerechtfertigt. Sie sind an den Gr\u00f6\u00dfenordnungen des f\u00fcr den AKW-Leistungsbetrieb Erlaubten orientiert und nur Ausdruck von Kosteneinsparung. Hier ist eine massive Absenkung um mehrere Zehnerpotenzen zu fordern, besser ein komplettes Verbot.<\/p>\n<p>Auch die Besch\u00e4ftigung mit den Problemen des AKW-Abrisses macht deutlich: jeder weitere Tag AKW-Betrieb richtet zus\u00e4tzlichen Schaden an, die noch laufenden AKWs sind deshalb sofort abzuschalten.<\/p>\n<p>Wenigstens gr\u00fcne Umweltminister sollten nicht mehr von \u201eSicherheit\u201c bei AKW-Betrieb, AKW-Abriss und Atomm\u00fcll sprechen. Sie haben sich leider komplett an den herrschenden \u201eNeusprech\u201c adaptiert: \u201eAtomkraft ist sicher. Wir w\u00fcrden abschalten, wenn Atomkraft nicht sicher w\u00e4re. Dass wir nicht abschalten, beweist, dass Atomkraft sicher ist\u201c. Ich erwarte endlich ehrliche Begriffe und Formulierungen. Die \u201eInternational Nuclear Risk Assessment Group INRAG\u201c formuliert: \u201c&#8230;\u00a0bedeutet Sicherheit nichts anderes als die Akzeptanz der verbleibenden Risiken. Jede Sicherheitsdebatte, in der die verbleibenden Risiken nicht diskutiert werden, ist damit substanzlos. Eine offene wissenschaftlich kritische Debatte \u00fcber die Risiken der Kernenergie wird von den Verb\u00e4nden der Atomwirtschaft, den internationalen Organisationen und der Mehrzahl der Atomaufsichtsbeh\u00f6rden jedoch weitgehend vermieden.\u201c In der Tat: Wir B\u00fcrger haben ein Recht darauf, dass von der Unsicherheit gesprochen wird, von den Risiken und Gefahren, von der freigesetzten Radioaktivit\u00e4t, und wir haben einen Anspruch darauf, dass sich die Verantwortlichen rechtfertigen, warum sie diese Gefahren und Belastungen in unserem Namen weiterhin dulden. Der Chef der baden-w\u00fcrttembergischen Atomaufsicht h\u00e4lt bei der ersten \u201eInternational Nuclear Risk Conference\u201c der INRAG (im April 2015 in Wien) ein Referat \u00fcber Transparenz. Welche Erkenntnisse wird er aus Wien mitbringen?<\/p>\n<p>Jochen Flasbarth (damals Umweltbundesamt), Johann-Dietrich W\u00f6rner (DLR) und Michael Sailer (\u00d6ko-Institut) schrieben 2012: \u201eBei Verfahren, bei denen eine Verwaltung gleichzeitig als Vorhabentr\u00e4ger und Zulassungsbeh\u00f6rde fungiert, z.B. bei Vorhaben auf kommunaler Ebene, sollte gepr\u00fcft werden, ob Interessenkollisionen bestehen und wie diese zu l\u00f6sen sind (z.B. durch die Verlagerung der Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr die Zulassung auf eine andere Beh\u00f6rde oder Verwaltungsebene).\u201c<\/p>\n<p>Das bedeutet f\u00fcr mich: Der erste Schritt ist, Interessenkollisionen wenigstens zu benennen und nicht zu negieren. Im zweiten Schritt sind Verfahren zu entwickeln, die Interessenskollisionen zu entsch\u00e4rfen. Beim Thema AKW-Abriss fallen besonders diese Interessenkollisionen ins Gewicht:<\/p>\n<p>&#8211; Land Baden-W\u00fcrttemberg: 1. Mitbesitzer des AKW-Betreibers, Abriss-Antragstellers und Schadensersatzkl\u00e4gers EnBW (47,7% der im Markt befindlichen Anteile), 2. Atomaufsicht, 3. Mitbesitzer der lukrativen Untertage-Giftm\u00fclldeponie Heilbronn (45%), wo schon 300.000 Tonnen freigemessener M\u00fcll lagern.<\/p>\n<p>&#8211; Bundesrepublik Deutschland: 1. Gesetz- und Verordnungsgeber, 2. Atomaufsicht, 3. Betreiber von Atomm\u00fclllagern, 4.\u00a0Besitzer der \u201eEnergiewerke Nord\u201c, einem gro\u00dfen Spieler auf dem Markt f\u00fcr Abrissdienstleistungen bei Atomanlagen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Der wichtigste Wunsch:<\/p>\n<p>U<a href=\"\/blog\/wp-content\/uploads\/2015\/01\/Atomerbe-Neckarwestheim-Logo1.png\" rel=\"attachment wp-att-1764\"><img loading=\"lazy\" class=\"alignright size-medium wp-image-1764\" src=\"\/blog\/wp-content\/uploads\/2015\/01\/Atomerbe-Neckarwestheim-Logo1-250x300.png\" alt=\"AG AtomErbe Neckarwestheim Logo\" width=\"250\" height=\"300\" srcset=\"http:\/\/energiewendeheilbronn.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2015\/01\/Atomerbe-Neckarwestheim-Logo1-250x300.png 250w, http:\/\/energiewendeheilbronn.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2015\/01\/Atomerbe-Neckarwestheim-Logo1-150x180.png 150w, http:\/\/energiewendeheilbronn.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2015\/01\/Atomerbe-Neckarwestheim-Logo1-670x804.png 670w, http:\/\/energiewendeheilbronn.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2015\/01\/Atomerbe-Neckarwestheim-Logo1.png 1000w\" sizes=\"(max-width: 250px) 100vw, 250px\" \/><\/a>mweltengagierte, aber letztlich alle Menschen m\u00f6gen erkennen, dass neben den vielen anderen gro\u00dfen Problemen der Atomkraft auch der Abriss und der Verbleib des Abrissmaterials unsere Aufmerksamkeit brauchen. Denn Radioaktivit\u00e4t l\u00e4sst sich nicht abschalten.<\/p>\n<p>Die Arbeitsgemeinschaft AtomErbe Neckarwestheim hat deshalb als Leitspruch: <strong><br \/>\nWir denken \u00fcber das Abschalten der AKWs hinaus.<\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kehrwoche? Was beim AKW-Abriss in Baden-W\u00fcrttemberg unter den Teppich gekehrt wird &#8230; M\u00fcsst Ihr immer dagegen sein? oder: Wen k\u00fcmmert der Abriss von Atomanlagen? (verfasst am 26.4.2015) R\u00fcckbau von Atomkraftwerken, das klingt gut. Klingt wie: es wird alles wieder gut, jetzt wird aufger\u00e4umt, und nach dem Kehraus bleibt kein Kr\u00fcmel Atomsorgen mehr \u00fcbrig. 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