{"id":896,"date":"2012-03-06T01:34:05","date_gmt":"2012-03-06T00:34:05","guid":{"rendered":"http:\/\/www.energiewendeheilbronn.de\/blog\/?p=896"},"modified":"2012-03-06T01:34:05","modified_gmt":"2012-03-06T00:34:05","slug":"der-mangelhafte-beton-im-castorlager-antwort-des-umweltministeriums","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/energiewendeheilbronn.de\/blog\/2012\/03\/06\/der-mangelhafte-beton-im-castorlager-antwort-des-umweltministeriums\/","title":{"rendered":"Der mangelhafte Beton im Castorlager &#8211; Antwort des Umweltministeriums"},"content":{"rendered":"<p><a rel=\"attachment wp-att-897\" href=\"http:\/\/www.energiewendeheilbronn.de\/blog\/2012\/03\/06\/der-mangelhafte-beton-im-castorlager-antwort-des-umweltministeriums\/atomlagerbeton\/\"><img loading=\"lazy\" class=\"alignleft size-thumbnail wp-image-897\" title=\"Atomlagerbeton\" src=\"\/blog\/wp-content\/uploads\/2012\/03\/Atomlagerbeton-150x140.gif\" alt=\"\" width=\"150\" height=\"140\" srcset=\"http:\/\/energiewendeheilbronn.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2012\/03\/Atomlagerbeton-150x140.gif 150w, http:\/\/energiewendeheilbronn.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2012\/03\/Atomlagerbeton-250x233.gif 250w, http:\/\/energiewendeheilbronn.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2012\/03\/Atomlagerbeton-670x625.gif 670w, http:\/\/energiewendeheilbronn.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2012\/03\/Atomlagerbeton.gif 1000w\" sizes=\"(max-width: 150px) 100vw, 150px\" \/><\/a>Nach jahrelanger Intransparenz bez\u00fcglich des mangelhaften Betons im Neckarwestheimer Castor-Tunnellagers liefert eine Antwort des baden-w\u00fcrttembergischen Umweltministeriums auf unsere <a href=\"http:\/\/www.energiewendeheilbronn.de\/blog\/2012\/01\/26\/gefahrlich-schlechter-beton-im-atommull-zwischenlager-neckarwestheim\/\" target=\"_blank\">Nachfrage<\/a> endlich einige Informationen. Leider ist das Materialgutachten, welches die M\u00e4ngel des Betons belegte, noch immer unter Verschluss.<\/p>\n<p>Im Folgenden der Antworttext des Ministeriums, vom 21.2.2012:<\/p>\n<p>&#8222;Sehr geehrter Herr, in Ihrer E-Mail vom 16. Januar 2012 an Herrn Minister Untersteller und die Abteilung Kernenergie\u00fcberwachung, Strahlenschutz des Minsteriums f\u00fcr Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (UM) sprechen Sie das Thema Betonqualit\u00e4t im Zwischenlager am Standort Neckarwestheim an. Herr Minister Untersteller hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.<\/p>\n<p>Bei staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen im Jahr 2008 wurden gutachterliche Untersuchungen zur Betonqualit\u00e4t des Zwischenlagers durchgef\u00fchrt. Dabei wurde festgestellt, dass beim Bau des Zwischenlagers f\u00fcr einige Bauteile aufgrund eines Versehens eine Betonsorte mit geringf\u00fcgig zu niedrigem Zementgehalt (250 bzw. 260 kg\/m\u00b3 statt 270 kg\/m\u00b3) verwendet worden war. <!--more-->Hiervon waren u. a. die Decken und W\u00e4nde des Fluchtausstiegsgeb\u00e4udes und der oberhalb der Gel\u00e4ndekante liegende Teil des Abluftbauwerks betroffen. Nach Bewertung des Gutachters war die Standsicherheit dieser Bauteile nicht gef\u00e4hrdet, da die Festigkeit des Betons erbracht bzw. nachgewiesen worden sei. Jedoch lie\u00dfen sich nachteilige Auswirkungen auf den Korrosionsschutz der Bewehrung f\u00fcr au\u00dfen liegende Bauteile langfristig nicht ausschlie\u00dfen. Kurz- bis mittelfristig best\u00fcnden keine Korrosionsgefahr und kein Handlungsbedarf.<\/p>\n<p>Das UM wurde seinerzeit von der Staatsanwaltschaft \u00fcber den Sachverhalt informiert und f\u00fchrte als atomrechtliche Aufsichtsbeh\u00f6rde unverz\u00fcglich erg\u00e4nzende eigene \u00dcberpr\u00fcfungen und Bewertungen durch. Hierbei zog es das Wirtschaftsministerium (WM, seinerzeit oberste Landesbaubeh\u00f6rde) f\u00fcr die bautechnische Bewertung hinzu.<\/p>\n<p>Nach Feststellung des UM waren keine Bestandteile des Zwischenlagers betroffen, die zur unmittelbaren Sicherstellung der sicherheitstechnischen und radiologischen Schutzziele dienen. Die Einstufung der betroffenen Bauteile st\u00fctzt sich dabei auf die sicherheitstechnische Klassifizierung, die Bestandteil der vom Bundesamt f\u00fcr Strahlenschutz (BfS) erteilten Genehmigung ist (Nr. 77 der Anlage 1 der Genehmigung vom 22.9.2003, letztere ist z. B. auf den Internetseiten des BfS unter &#8222;<a href=\"http:\/\/www.bfs.de\/de\/transport\/gv\/dezentrale_zl\/standort\/gkn_szl_ge.pdf\" target=\"_blank\">http:\/\/www.bfs.de\/de\/transport\/gv\/dezentrale_zl\/standort\/gkn_szl_ge.pdf<\/a>&#8220; abrufbar).<\/p>\n<p>Sie weisen in Ihrem Schreiben zu Recht darauf hin, dass das Abluftbauwerk eine Funktion bei der K\u00fchlung der Brennelementbeh\u00e4lter hat. Im Normalbetrieb wird die von den Brennelementen erzeugte Zerfallsw\u00e4rme aus dem Zwischenlager durch den nat\u00fcrlichen Auftrieb der sich an den Beh\u00e4lteroberfl\u00e4chen erw\u00e4rmenden Luft abgef\u00fchrt.<br \/>\nDie Luft str\u00f6mt durch die Tunnelr\u00f6hren \u00fcber das Abluftbauwerk ins Freie und wird durch Au\u00dfenluft, die durch anderweitig gelegene Lufteintritts\u00f6ffnungen nachstr\u00f6mt, ersetzt. Das einzige au\u00dfen liegende und damit von der Thematik betroffene Stahlbetonbauteil des Abluftbauwerks sind die obersten, aus der Gel\u00e4ndeoberfl\u00e4che herausragenden Dezimeter des Kaminschachts, welcher in den Kaminaufbau aus Stahlblech einm\u00fcndet.<\/p>\n<p>Bei der Auslegung des Zwischenlagers wurde f\u00fcr bestimmte St\u00f6rf\u00e4lle ein Einsturz des Abluftkamins und damit konservativ ein luftundurchl\u00e4ssiger Verschluss des Abluftbauwerks unterstellt und bewertet. Die W\u00e4rmeabfuhr erfolgt dann f\u00fcr die erforderliche Zeit der Aufr\u00e4umarbeiten einseitig \u00fcber die anderweitig gelegenen L\u00fcftungs\u00f6ffnungen.<br \/>\nDie hieraus resultierende Erh\u00f6hung der Lagertemperaturen \u00fcberschreitet weder zul\u00e4ssige Temperaturen der Beh\u00e4lter noch zul\u00e4ssige Betontemperaturen des Tunnelbauwerks. Der Verlust der Funktion des Abluftbauwerks f\u00fchrt somit nicht unmittelbar zu einer Gef\u00e4hrdung der Schutzziele.<\/p>\n<p>Aufgrund der Geringf\u00fcgigkeit der bautechnischen Abweichung, die sich zudem erst langfristig h\u00e4tte auswirken k\u00f6nnen, und der Feststellung, dass es sich bei den betroffenen Bauteilen nicht um Bauteile zur unmittelbaren Sicherstellung der sicherheitstechnischen und radiologischen Schutzziele handelt, war eine sofortige Stilllegung des Zwischenlagers durch das UM nicht erforderlich. Der Betreiber wurde jedoch durch das UM veranlasst, Abhilfema\u00dfnahmen zu ergreifen. In der Folge wurden die betroffenen Bauteile zur Erh\u00f6hung des Korrosionsschutzes von der EnBW mit einer sch\u00fctzenden Beschichtung versehen. Diese Arbeiten wurden hinsichtlich ihrer Wirksamkeit als auch ihrer Durchf\u00fchrung im Auftrag des WM durch einen Sachverst\u00e4ndigen bewertet. Der m\u00e4ngelfreie Abschluss der Arbeiten wurde vom Sachverst\u00e4ndigen im Jahr 2010 best\u00e4tigt.Dar\u00fcber hinaus wurden Sichtpr\u00fcfungen an den Beschichtungen des Abluft- und Fluchtbauwerks von der EnBW in eine Anweisung f\u00fcr wiederkehrende Pr\u00fcfungen aufgenommen, um eine m\u00f6gliche Alterung der neu aufgetragenen Beschichtung rechtzeitig erkennen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Mit diesen Abhilfema\u00dfnahmen ist die Standfestigkeit der betroffenen Bauteile aus Sicht des UM auch langfristig ausreichend sichergestellt. Weitere Ma\u00dfnahmen sind nicht erforderlich.<\/p>\n<p>Der zust\u00e4ndigen Genehmigungsbeh\u00f6rde, dem Bundesamt f\u00fcr Strahlenschutz, wird eine Kopie dieses Schreibens \u00fcbermittelt.<br \/>\nMit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen&#8220;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nach jahrelanger Intransparenz bez\u00fcglich des mangelhaften Betons im Neckarwestheimer Castor-Tunnellagers liefert eine Antwort des baden-w\u00fcrttembergischen Umweltministeriums auf unsere Nachfrage endlich einige Informationen. Leider ist das Materialgutachten, welches die M\u00e4ngel des Betons belegte, noch immer unter Verschluss. Im Folgenden der Antworttext des Ministeriums, vom 21.2.2012: &#8222;Sehr geehrter Herr, in Ihrer E-Mail vom 16. 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