Fraktionsübergreifender Antrag zum Klimaschutzkonzept

27.09.2010

Hier dokumentieren wir den fraktionsübergreifenden Antrag zum Klimaschutzkonzept für Heilbronn:


Die vor der Sommerpause zum Thema Klimaschutz gestellten Anträge werden zurück gezogen.

  1. Die Stadt Heilbronn verpflichtet sich, bis zum Jahr 2020 den Ausstoß von CO2 um mindestens 20 Prozent zu reduzieren.
     
  2. Die Verwaltung legt bis spätestens zur Sommerpause 2011 eine Prioritätenliste vor, wie die im Klimaschutzkonzept vorgeschlagenen Maßnahmen mit hoher und mittlerer Priorität bis 2020 umgesetzt werden können und wie hoch der jeweilige Finanzbedarf ist.
     
  3. Es wird – möglichst zum 1. Januar 2011 – eine Klimaleitstelle eingerichtet, die die im Klimaschutzkonzept beschriebenen Aufgaben zugewiesen bekommt. Diese Stabsstelle wird mit 2,5 Stellen ausgestattet. Eine dieser Stellen kann durch Eingliederung des Energiebeauftragten der Stadt in diese Klimaleitstelle erfolgen. Die anderen Stellen erfolgen durch Umschichtung bzw. Nicht-Wiederbesetzung freiwerdender Stellen mit ähnlicher Dotierung.
     
  4. Bis spätestens Ende des Jahres wird – möglichst gemeinsam mit dem Landkreis Heilbronn – eine regionale Energieagentur geplant und beantragt. Die in diesem Bereich handelnden Akteure (Handwerkskammer, Energieversorger, Umweltverbände etc.) werden ins Boot geholt.
     
  5. Die Stadt Heilbronn setzt sich zum Ziel, den Radverkehrsplan bereits bis zum Jahr 2020 umzusetzen. Das für die Maßnahmen benötigte Geld wird in die Haushaltsplanentwürfe eingestellt.
     
  6. Die Stadt Heilbronn verpflichtet sich, in Bebauungsplänen und bei Grundstücksverkäufen Klimaschutzziele konsequent zu verankern.
     
  7. Die Einrichtung einer Dachbörse mit dem Ziel, städtische und private Dachflächen für Photovoltaik zu vermieten, wird mit höchster Priorität voran getrieben. Das Angebot ist offen für alle Interessierten (Energieversorger, genossenschaftliche Initiativen, Firmen, Privatleute). Die Einnahmen aus der Vermietung der städtischen fließen in einen Klimaschutzfonds.
     
  8. Es wird ein Klimaschutzfonds eingerichtet. In ihn fließen Einnahmen aus klimarelevanten Projekten (z.B. Dachbörse) und Haushaltsreste aus klimarelevanten Vorhaben (z.B. die nicht benötigten Mittel beim Solarkataster). Ziel ist es, auch Drittmittel für den Fonds zu akquirieren.
     
  9. Die Verwaltung erstellt eine Liste der Gebäude in städtischem Eigentum, für die aus technischer Sicht der  Anschluss und die Nutzung von Fernwärme möglich, ist und stellt dem Gemeinderat dar in welchen Schritten ein solcher Anschluss realisiert werden kann.
     
  10. Die Erzeugung von Biogas nimmt in Deutschland und Europa zu wie nie zuvor. Laut dem integrierten Energie – und Klimaprogramm (IEKP) soll der Anteil von  Biogas am Erdgasverbrauch 2020 bei 6 Mrd. Kubikmeter (= 6 %) liegen und 2030 bei 10 Mrd. Kubikmeter. Die Stadt Heilbronn stellt zum frühest möglichen Zeitpunkt ihren Erdgasbezug um, auf Gas mit einem 10%igen Anteil von Biogas.
     
  11. Die Verwaltung wird beauftragt gemeinsam mit der HVG den Bau einer Biogasanlage (mit nachwachsenden Rohstoffen, Bioabfällen bzw. Grünschnitt) an einem geeigneten Standort auf CO2-Reduktion und Wirtschaftlichkeit hin zu prüfen und stellt dem Gemeinderat bis Anfang 2011 die Realisierungsmöglichkeiten dar. Um eventuell eine höher Wirtschaftlichkeit zu erlangen, soll auch geprüft werden, ob hierzu ein gemeinsamer Betrieb mit dem Landkreis sinnvoll sein könnte.
     
  12. Die Stadt Heilbronn tritt dem Klimabündnis (www.klimabuendnis.org) mit sofortiger Wirkung bei.
     
  13. Die Verwaltung prüft alle Möglichkeiten, um EU-Gelder für Klimaschutzmaßnahmen zu akquirieren.

Helga Drauz-Oertel, CDU

Tanja Sagasser, SPD

Nico Weinmann, FDP

Karl-Heinz Kimmerle, GRÜNE

Heiner Dörner, FWV

Hasso Ehinger, Die Linke