In der KĂŒrze der Zeit hat die RSK keine umfangreichen eigenen Untersuchungen vornehmen können, sondern hat sich groĂenteils auf die Angaben der Atomkraftwerksbetreiber verlassen. So heiĂt es z.B. wörtlich in dem Papier: âDie RSK hat noch keine ĂberprĂŒfung vorgenommen, inwieweit die bisherigen Auslegungsgrenzen richtig definiert sind.â
Deutlich wird dies auch beispielsweise bei der Bewertung der Erdbebenauslegung der Atomkraftwerke in Neckarwestheim. Die RSK ĂŒbernimmt ungeprĂŒft die Klassifizierung des Untergrunds als âFelsâ, obwohl an dieser Einstufung aufgrund von HohlrĂ€umen im Untergrund (Karstgestein) durchaus Zweifel anzumelden sind. Die Wahl der Bodenklasse ist aber entscheidend fĂŒr die Auslegung gegen Erdbeben.
Von daher kann nach der Stellungnahme der RSK keine Entwarnung gegeben werden. Eine Aussage ĂŒber die Sicherheit deutscher Anlagen kann erst nach ausfĂŒhrlichen Untersuchungen, die mehrere Jahre erfordern können, gegeben werden. Deshalb fordert der BBMN dass beide Atomkraftwerke in Neckarwestheim abgeschaltet bleiben bzw. werden. Eine Verstrahlung und Unbewohnbarkeit der dichtbesiedelten Region darf keinesfalls riskiert werden. StĂ€dte wie Heilbronn oder Bietigheim-Bissingen liegen im unmittelbar gefĂ€hrdeten 20-km- Umkreis
Quelle: BBMN-Pressemitteilung
BBMN: Keine Entwarnung nach RSK-Stellungnahme
erstellt am: 18.05.2011 • von: Daniel • Kategorie(n): Anti-Atom, GKN Neckarwestheim
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