Die Stuttgarter Zeitung berichtet:
Stuttgart – Der Kauf der EnBW-Aktien könnte wegen der Umgehung des Landtags ungültig sein. Weil das Geschäft rechtswidrig unter Bruch der Verfassung zustande kam, könnten es beide Seiten jederzeit annullieren lassen. Diese Einschätzung einer Rechtsexpertin lässt die grün-rote Landesregierung derzeit prüfen. Im Rahmen der Gesamtprüfung des EnBW-Deals werde auch diese Frage untersucht, bestätigte ein Regierungssprecher.
Die Analyse der vertragsrechtlichen Seite stammt von Johanna Wolff vom Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung in Speyer. Sie ist eine Mitarbeiterin des Staatsrechtlers Joachim Wieland, der die SPD erfolgreich vor dem Staatsgerichtshof vertreten hatte. Wolff stützt sich auf zwei Paragrafen des Bürgerlichen Gesetzbuches, nach denen ein Geschäft, das rechtswidrig ist oder „gegen die guten Sitten verstößt“, nichtig ist. Nach früheren Urteilen des Bundesgerichtshofs gelte dies für Geschäfte, die bei „Beteiligung der öffentlichen Hand im krassen Widerspruch zum Gemeinwohl stehen“. Dies sei etwa dann der Fall, wenn alle Beteiligten wissentlich oder grob fahrlässig das Haushaltsrecht missachteten, argumentiert Wolff.
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