Im Rahmen einer Wiederkehrenden Prüfung im Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg wurde eine Absperrarmatur mehrmals geöffnet und geschlossen. Aufgrund eines Kurzschlusses in der Notstromschaltanlage blieb die Armatur während der Prüfung stehen und konnte nicht mehr verfahren werden. Der Kurzschluss wurde über die Erdung eines elektrischen Leiters aufgrund einer beschädigten Isolation verursacht.
Einstufung durch den Kraftwerksbetreiber: Meldekategorie N (Normalmeldung); INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)
Maßnahmen des Kraftwerksbetreibers: Das betroffene Kabel wurde ausgetauscht und gegen erneute Beschädigungen der Isolation geschützt.
Sicherheitstechnische Bewertung der behördlichen Atomaufsicht: Die betroffene Absperrarmatur sorgt im Anforderungsfall für die Absperrung einer primärkühlmittelführenden Leitung des Volumenregelsystems. Derzeit ist die Anlage abgefahren und befindet sich in Revision. Im Anforderungsfall während des Leistungsbetriebs hätten zwei in Reihe geschaltete Armaturen zur Verfügung gestanden, um die Funktion der betroffenen Absperrarmatur zu übernehmen. Der Befund war von geringer sicherheitstechnischer Bedeutung. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen, Umwelt oder den Betrieb der Anlage.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg