Neckarwestheim 2: Fehler im Notspeisesystem

erstellt am: 12.07.2012 • von: Daniel • Kategorie(n): GKN Neckar­westheim, meldepflichtige Ereignisse GKN 2

Am 5. Juli 2012 wurde im Kernkraftwerk Neckarwestheim (Block II) eine Wiederkehrende PrĂĽfung an Reaktorschutzsignalen durchgefĂĽhrt. Dabei wurde festgestellt, dass eine elektronische Baugruppe die Eingangssignale fĂĽr zwei Regelventile in einem Strang im Notspeisesystem nicht weiterverarbeitet.

Einstufung durch den Kraftwerksbetreiber: Meldekategorie N (Normalmeldung); INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung).
MaĂźnahmen des Kraftwerksbetreibers: Die Baugruppe wurde ausgetauscht und die PrĂĽfung erfolgreich wiederholt.

Sicherheitstechnische Bewertung der behördlichen Atomaufsicht: Das Notspeisesystem hat unter anderem die Aufgabe, bei Störfällen und auslegungs¬überschreitenden Ereignissen die Dampferzeuger mit Wasser zu bespeisen. Dafür stehen insgesamt vier Stränge zur Verfügung.

Der Reaktorschutz hat die Aufgabe, bei Störfallen einzugreifen, um sicherheits¬gerichtete Aktionen auszuführen. Die betroffene Baugruppe erhält Signale aus dem Reaktorschutz, verarbeitet und verstärkt sie und gibt Kontrollbefehle im Notspeisesystem weiter.

Durch den Ausfall der Baugruppe hätte der betroffene Strang nur eingeschränkt über den gesamten geforderten Zeitraum von zehn Stunden für die Bespeisung der Dampferzeuger zur Verfügung gestanden. Im Anforderungsfall genügen zwei Stränge zur Bespeisung der Dampferzeuger. Es standen zu jedem Zeitpunkt drei Stränge uneingeschränkt zur Verfügung. Der Befund war daher von geringer sicherheitstechnischer Bedeutung. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen, Umwelt oder den Betrieb der Anlage.

Quelle: Ministerium fĂĽr Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-WĂĽrttemberg


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