Neckarwestheim I – Geringfügiger Medienübertritt zwischen dem Nuklearen Zwischenkühlsystem und dem Abwasser-Sammel- und Aufbereitungssystem

erstellt am: 21.12.2012 • von: Daniel • Kategorie(n): GKN Neckar­westheim, meldepflichtige Ereignisse GKN 1

Im Kernkraftwerk Neckarwestheim Block I wurde am 14. Dezember 2012 ein geringfügiger Medienübertritt (im wesentlichen Kühlwasser) zwischen dem Nuklearen Zwischenkühlsystem (sogenanntes „TF-System“, aktivitätsfrei) und dem Abwasser-Sammel- und Aufbereitungssystem (sogenanntes „TR-System“, aktivitätsführend) erkannt. Die Übertrittstelle konnte auf einen Kondensator und/oder einen Gaskühler eingegrenzt werden. Die beiden Komponenten haben die Aufgabe, Wärme aus dem Dampf eines Abwasserverdampfers des Abwasser-Sammel- und Aufbereitungssystems abzuführen und dabei den Dampf zu Wasser zu kondensieren.

Einstufung durch den Kraftwerksbetreiber: Meldekategorie N (Normalmeldung); INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung).
Laut der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) sind Undichtigkeiten an aktivitätsführenden Systemen meldepflichtig. Nicht zu melden gemäß AtSMV sind dabei einzelne Dichtungs- oder Flansch-leckagen. Da die Suche der Übertrittstelle durch den Betreiber nicht innerhalb der Meldefrist abgeschlossen werden kann, wurde das Ereignis vorläufig gemeldet.

Maßnahmen des Kraftwerksbetreibers: Der Betreiber plant, das System freizuschalten und zur Suche der Übertrittstelle außer Betrieb zu nehmen.

Sicherheitstechnische Bewertung der behördlichen Atomaufsicht: Das Abwasser-Sammel- und Aufbereitungssystem hat die Aufgabe, Abwässer aus dem Kontrollbereich zu sammeln und zu verdampfen. Diese Abwässer werden nach Beprobung und Prüfung der Abgabegrenzwerte kontrolliert abgegeben. Ein Aktivitätsübertritt aus dem Abwasseraufbereitungssystem in das Nukleare Zwischenkühlsystem fand nicht statt, da das Abwasseraufbereitungssystem mit einem geringeren Wasserdruck arbeitet als das Nukleare Zwischenkühlsystem. Das Nukleare Zwischenkühlsystem wird zudem kontinuierlich auf Aktivität überwacht. Beim Abwasser-Sammel- und Aufbereitungssystem handelt es sich nicht um ein sicherheitstechnisch wichtiges System. Dies gilt auch für den betroffenen Teil des Nuklearen Zwischenkühlsystems. Die sicherheitstechnische Bedeutung des Ereignisses ist gering. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personal oder Umwelt.

Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg


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