[…] Der heute (06.05.) gestellte Antrag umfasse eine Beschreibung der insgesamt geplanten Vorhaben im Zusammenhang mit der endgültigen Stilllegung und dem Abbau der beiden Kraftwerke sowie erste konkrete Abbauvorhaben im nuklearen und in nicht-nuklearen Bereich der Anlagen, erläuterte Untersteller. Im Genehmigungsverfahren vorgeschrieben seien jeweils eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung sowie eine Umweltverträglichkeitsprüfung.
Zusätzlich zu der beantragten 1. SAG beabsichtigt die EnBW, am Standort GKN ein Standortabfalllager und ein Reststoffbearbeitungszentrum sowie am Standort KKP ein Standortabfalllager in eigenständigen Genehmigungsverfahren nach § 7 Strahlenschutzverordnung zu beantragen. […]
Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Landes Umweltminister Franz Untersteller hat sich in der Pressemitteilung nicht dazu geäußert ob er – wie beim AKW Obrigheim – wieder nur bei der 1. SAG eine rechtlich bindende Öffentlichkeitsbeteiligung durchführen will und bei den folgenden Genehmigungsschritten keine Beteiligung der Bürger ermöglichen wird.