Im Zuge eines Brandschutzkonzepts führt der Betreiber in KKP 1 und KKP 2 Untersuchungen an brandschutztechnischen Einrichtungen durch. Bei Untersuchungen an Brandschutztüren älterer Bauart in KKP 1 wurden Türen entdeckt, bei denen die aus Mineralwolle bestehende Brandschutzfüllung abgesackt war. Nach derzeitigem Kenntnisstand geht der Betreiber davon aus, dass sich die Thematik auch auf Brandschutztüren in KKP 2 übertragen lässt.
Einstufung durch den Kraftwerksbetreiber: Meldekategorie N (Normalmeldung); INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung).
Maßnahmen des Kraftwerksbetreibers: Der Betreiber plant, entsprechende Brandschutztüren ab Juli zu untersuchen und gegebenenfalls zu sanieren oder zu tauschen.
Bisher sind in KKP 2 keine Befunde aufgetreten. Aus den Erkenntnissen vom Meldepflichtigen Ereignis „Verlagerung von Mineralwollmatten in Brandschutz-türen im Kernkraftwerk Philippsburg (Block 1)“ ergibt sich, dass die vermuteten Befunde in KKP 2 ebenfalls eine nur geringe sicherheitstechnische Bedeutung haben. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Philippsburg 2: Verlagerung von Mineralwollmatten in Brandschutztüren
erstellt am: 17.05.2013 • von: Daniel • Kategorie(n): KKP Philippsburg, meldepflichtige Ereignisse KKP 2
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