Im Rahmen einer Routinekontrolle wurde vom Betreiber im freigeschalteten Teil des Reaktorschutzsystems eine defekte Sicherung auf einer Absicherungsbaugruppe festgestellt. Die Absicherungsbaugruppe versorgt die Abblaseregelung mit elektrischer Energie, welche sich im freigeschalteten Teil des Reaktorschutzsystems befindet und im aktuellen Anlagenzustand keine Funktionen mehr ausfĂźhrt.
Einstufung durch den Kraftwerksbetreiber: Meldekategorie N (Normalmeldung); INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)
MaĂnahmen des Kraftwerksbetreibers: Der Betreiber geht der Ursache fĂźr die defekte Sicherung nach.
Block 1 des Kernkraftwerks Neckarwestheim ist dauerhaft abgeschaltet und befindet sich in der Nachbetriebsphase. Viele Funktionen des Reaktorschutzsystems haben im aktuellen Anlagenzustand keine sicherheitstechnische Bedeutung mehr. Daher wurde gemäà den Regelungen des Betriebshandbuchs ein Teil des Reaktorschutzsystems freigeschaltet. In der Nachbetriebsphase ist die im derzeitigen Betriebsreglement vorgesehene Klassifizierung von Systemen und Anlagenteilen zu Grunde zu legen. Aus diesem Grund ist die betroffene Absicherungsbaugruppe noch als Teil des Sicherheitssystems anzusehen (obwohl sie in der Nachbetriebsphase keine sicherheitstechnische Funktion mehr hat) und das Ereignis meldepflichtig.
Eine Auswirkung auf Personen, Umwelt oder den Betrieb der Anlage lag nicht vor.
Quelle: Ministerium fĂźr Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-WĂźrttemberg
Neckarwestheim 1: Sicherungsfall auf einer Absicherungsbaugruppe im freigeschalteten Teil des Reaktorschutzsystems
erstellt am: 09.08.2013 • von: Daniel • Kategorie(n): GKN Neckarwestheim, meldepflichtige Ereignisse GKN 1
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