Am 16. Oktober 2013 öffnete im Kernkraftwerk Neckarwestheim II ein Vorsteuerventil fehlerhaft. Dieses betätigt im Anforderungsfall ein Frischdampf-sicherheitsventil, welches der Druckabsicherung im Sekundärkreis und der Vermeidung von Unterkühlungstransienten dient. Ursächlich für das Öffnen des Vorsteuerventils war das fehlerhafte Auslösen eines Magneten. Dieser stammt aus der gleichen Charge wie ein im Rahmen von vorhergehenden Revisionstätigkeiten ebenfalls als fehlerhaft erkannter Magnet.
Einstufung durch den Kraftwerksbetreiber: Meldekategorie N (Normalmeldung); INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)
Maßnahmen des Kraftwerksbetreibers: Der Betreiber wird alle Magnete aus der betroffenen Charge gegen betriebsbewährte grundüberholte Modelle aus einer anderen Charge austauschen. Zudem wird der Ursache für den Fehler nachgegangen.
Das Frischdampfsicherheitsventil wird über drei parallele Steuerleitungen mit je zwei Vorsteuerventilen gesteuert. Auch bei Ausfall eines Vorsteuerventils ist das Frischdampfsicherheitsventil voll verfügbar. Der Befund war daher von geringer sicherheitstechnischer Bedeutung, deutet aber auf einen systematischen Fehler hin. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen, Umwelt oder den Betrieb der Anlage.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Neckarwestheim 2: Fehlöffnen eines Vorsteuerventils an der Frischdampfarmaturenstation
erstellt am: 23.10.2013 • von: Daniel • Kategorie(n): GKN Neckarwestheim, meldepflichtige Ereignisse GKN 2
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