Gestern urteilte der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim, dass alle Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der vom baden-württembergischen Umweltminister erteilten 2. Abrissgenehmigung für das AKW Obrigheim aus formalrechtlicher Sicht unbedeutend sind.
Das ist ein schwarzer Tag und bahnt die weitere massive Freisetzung von Radioaktivität durch die Abriss- und „Freimess“-Handlungen.
Link: Presseerklärung des Gerichts
Link: Homepage der Initiative AtomErbe Obrigheim
Link: Homepage der AG AtomErbe Neckarwestheim
Peter Reinhardt von der „Heilbronner Stimme“ und dem „Mannheimer Morgen“ schrieb gestern und heute Artikel und Kommentare, die die Problematik und den Prozess völlig verzerrt darstellen.
Hier ein klarstellendes Schreiben an ihn:
Sehr geehrter Herr Reinhardt,
seit langem beobachte ich in Ihren Texten einen sehr schiefen Blickwinkel immer dann, wenn es um Differenzen zwischen Bürgern einerseits und Behörden oder Unternehmen andererseits geht, egal ob das Thema S21, Atomkraft oder anderes ist. Behörden und Unternehmen haben bei Ihnen einen Vertrauensvorschuss, Bürger werden von Ihnen lächerlich gemacht.
Gerade jetzt wieder besonders krass in Ihren beiden Berichten und Kommentaren zum Obrigheim-Abriss-Prozess (Heilbronner Stimme und Mannheimer Morgen).
Behörden und Unternehmen haben durch Geld und Manpower viel mehr Möglichkeiten, Bürger machen alles in Ihrer Freizeit und auf eigene Kosten. Das ist schon eine schlechte Ausgangsposition. Dass Sie aber als Journalist auf die Blenderei des Umweltministeriums herein gefallen sind, ist schon sehr schade. Ich vermisse eine ernsthafte Auseinandersetzung mit dem Thema und könnte Ihnen in den Texten viele Fehler nachweisen. (mehr …)