Ãœber das Abschalten der AKWs hinaus denken – Unterlagen-Auslegung für GKN I hat begonnen – Frist bis 18.3.2015
 Das Aktionsbündnis Energiewende Heilbronn informiert: Zwei Atomkraftwerksblöcke in unserer Nachbarschaft sind abgeschaltet und das ist gut so: Obrigheim und Neckarwestheim I („GKN I“). Das AKW „GKN II“ läuft allerdings noch. Leider schaffen auch die Stilllegung, der Abriss und der Abrissmüll eines AKWs neue Probleme. Wie baut man ein AKW so auseinander, dass dabei möglichst wenig Radioaktivität in Luft und Abwasser gerät, und auch die Handwerker möglichst wenig verstrahlt werden?
Was fängt man mit Anlagen, Restmetall, Beton und anderen Materialien an, von denen eigentlich fast alles Radioaktivität abbekommen haben könnte? Immerhin geht es dabei alleine bei GKN I um mehrere hunderttausend Tonnen. Nur der am stärksten strahlende Müll soll in spezielle Atommülllager kommen (die bekanntlich noch nicht existieren), was ist mit dem großen Rest? Wenige Prozent davon sollen auf Deponien über oder unter Tage kommen (so wie im Heilbronner und Kochendorfer Salzbergwerk schon viel Material aus anderen Atom-Anlagen gelagert wird), aber fast alles (über 95%) soll zur freien Verwendung abgegeben werden und kann dann z. B. in fast beliebigen Gegenständen aus recyceltem Metall landen, in Baumaterialien oder in der Müllverbrennung und deren Rauch oder Schlacke.
Niemand verfolgt die Wege dieses Materials nach. Es darf noch in einem gewissen Maß radioaktiv strahlen, weil man für diese so genannte „Freigabe“ entschieden hat, dass jeder Mensch dadurch jedes Jahr eine zusätzliche Strahlenbelastung von 10 µSv oder mehr erhalten darf. Diese Festlegung aus der „Strahlenschutz-Verordnung“ ist wenig bekannt und basiert auf einer leider geheimen Berechnung. Sie bedeutet für die Bevölkerung insgesamt eine nennenswerte Zunahme an Erkrankungen.
Das Aktionsbündnis Energiewende schließt sich der Kritik namhafter Fachleute an und fordert, diese Strahlenfreigabe zu verbieten und den gesamten Abrissmüll zu deponieren, und zwar am AKW-Standort.
Die Bürger werden nur über ausgewählte Teile der Abrisspläne informiert und haben nur ein sehr begrenztes Mitsprache- und Einwendungsrecht. Überhaupt nur im ersten Genehmigungsschritt gibt es eine Öffentlichkeitsbeteiligung. Von den separaten Verfahren (bei GKN I z. B. für eine neue Atommüllfabrik namens „Reststoffbearbeitungszentrum“) und von den wichtigen zweiten und späteren Genehmigungsschritten sollen die Bürger komplett ausgeschlossen werden. Und selbst im ersten Genehmigungsschritt bleiben die meisten Unterlagen geheim.
Die Frist für die Unterlagenauslegung mit der Möglichkeit, als Bürger dazu Stellung zu nehmen, beträgt einmalig 2 Monate, obwohl sich der Abriss über mindestens ein bis zwei Jahrzehnte hinziehen wird und viele Auswirkungen davon heute noch nicht absehbar sind.
Achtung:
für das AKW Neckarwestheim I hat die Frist am 19.1.2015 begonnen und endet am 18.3.2015. Wir raten allen Bürgerinnen und Bürgern: schauen Sie sich die Unterlagen beim Umweltministerium an (Im Internet über Kurzlink http://sn.im/gkn1sag1), informieren Sie sich auf den Webseiten www.AtomErbe-Neckarwestheim.de und Energiewende-HN.de und nutzen Sie Ihr Recht, Einwendungen mit Ihren Sorgen, Fragen, Kritikpunkten und Forderungen einzureichen.
Zum Schutz unserer Gesundheit und der Gesundheit der kommenden Generationen.