Landesärztekammer: Keine Freigabe radioaktiven Restmülls aus Kernkraftwerken im Land Baden-Württemberg
Stuttgart, 26.11.2016. Die Landesärztekammer Baden-Württemberg warnt vor der Verharmlosung möglicher Strahlenschäden durch die geplante Verteilung von gering radioaktivem AKW-Rest-Müll aus den Kernkraftwerken Neckarwestheim, Obrigheim und Philippsburg sowie den Karlsruher Atomanlagen auf die Mülldeponien der Landkreise Ludwigsburg und Neckar-Odenwald sowie der Stadt Heilbronn und vermutlich weiterer Deponien sowie durch die Freigabe und Herausgabe des Restmülls in die allgemeine Wiederverwertung und fordert die Landesregierung auf, sich für eine Verwahrung auch des gering strahlenden Mülls auf den Kraftwerksgeländen einzusetzen, bis definitive und gesundheitlich zu verantwortende Lösungen der Endlagerung gefunden sind.
Begründung:
Es ist geplant, dass sog. „freigemessener“ gering radioaktiver AKW-Restmüll aus den in Rückbau befindlichen Kernkraftwerken Neckarwestheim, Obrigheim und Philippsburg sowie den Karlsruher Atomanlagen auf den Mülldeponien der zuständigen Landkreise Ludwigsburg und Neckar-Odenwald sowie der Stadt Heilbronn und vermutlich weiterer Deponien mit Bauschutt vermischt und „endgelagert“ und so zudem aus der Atomaufsicht entlassen wird. Bei einer Strahlenschutzmessung im AKW wird nach mehrfachen Dekontaminationsschritten anhand bestimmter Freimessgrenzen überprüft, ob die radioaktiven Reststoffe je nach Strahlenaktivität wiederverwertet werden oder auf normalen Bauschuttdeponien ohne weitere Strahlenschutzkontrollen im Verlauf eingebaut oder aber in noch nicht existierende Endlager entsorgt werden können bzw. müssen.
Das noch im Sommer 2016 verkündete Moratorium gegen die radioaktiven Müllverladung auf Bauschuttdeponien hat das Grüne Umweltministerium unter Franz Untersteller im November aufgekündigt und sieht keine Strahlengefährdung der Bevölkerung.
Als Ärzte wissen wir, dass es keine Schwellenwerte für die Unbedenklichkeit von ionisierender Strahlung gibt und auch durch vermeintlich geringe Strahlenmengen gesundheitliche Schäden entstehen können. Ebenso sind die gesundheitlichen Folgen einer Verteilung von AKW-Rest-Müll nicht ausreichend geklärt. Es bestehen ernstzunehmende Sorgen, dass gesundheitliche Gefährdungen und Spätfolgen durch Strahlenschäden über Generationen entstehen können. Aus Strahlenschutz-gründen muss die belastete Menge so klein wie möglich gehalten werden und mit dem bestmöglichen technischem Stand sicher verwahrt und kontrolliert werden, am besten auf dem Kraftwerksgelände.