Wassereintritt an zwei Schachtausstiegsdeckeln von Kabelkanälen im Kernkraftwerk Neckarwestheim (Block II)

erstellt am: 09.10.2020 • von: Daniel • Kategorie(n): Allgemein

Heute wird vom Umweltministerium Baden-Württemberg mit fast 3-monatiger Verspätung ein Wassereintritt in zwei Kabelkanäle des maroden Atomkraftwerks Neckarwestheim II (GKN II) gemeldet. Diese Kabelkanäle dienen unter anderem der essenziellen Notstromversorgung und führen vom Notstromdieselgebäude zum Schaltanlagengebäude.

Völlig unverständlich ist die Verharmlosung des Vorfalles, der tatsächlich ein starkes Alarmsignal sein muss.

  • Erstens ist das Ereignis als systematischer Fehler anzusehen, da gleich zwei Schachtdeckel und zwei Kabelkanäle betroffen waren.
  • Zweitens wird vom Ministerium ein Zusammentreffen von letztlich vier Ursachen genannt (ein Bauartproblem, eine defekte Dichtung, Verschleiß der Schachtdeckel, Mängel in der Ãœberwachung). Wir erinnern daran, dass wir immer wieder auf die Risiken durch Mehrfachprobleme hinweisen, solche kombinierten Problemlagen aber von der Atomaufsicht grundsätzlich als irrelevant betrachtet werden, da sie vermeintlich unwahrscheinlich seien. Wir sehen das derzeit ebenso bei der Korrosion der Dampferzeuger-Heizrohre: auch dort haben wir es mit der 4-fach-Kombination aus schon seit Bau bestehenden Schwächen, Verschleiß/Korrosion/Alterung, Betriebsfehlern, und zu später Entdeckung von Problemen zu tun.
  • Drittens ist es in diesem Jahr bereits mindestens die dritte gravierende Störung in Verbindung mit der Notstromversorgung beim Block GKN II.

Bewundernswert sind die Formulierungskünste des Ministeriums, die zur Verharmlosung benutzt werden, so heißt es „Leckagerate, die durch eine nicht ausreichende Ãœberprüfung des Zustands der Deckel erhöht war“. Nein, die Leckagerate war nicht deshalb vergrößert, weil niemand danach geschaut hat, sie war offenbar durch Verschleiß vergrößert, und das hat dann auch noch nicht einmal jemand bemerkt.

Unser Verdacht geht noch weiter:
wir warnen seit Jahrzehnten vor der instabilen Geologie des AKW-Geländes. Könnten Bodenbewegungen zu der vergrößerten Leckagerate und ebenso zum Dichtungsschaden geführt haben? Offiziell werden Setzungen nur unter dem Kühlturm zugegeben. Allerdings gibt es wichtige geologische Belege dafür, dass im gesamten Bereich des ehemaligem Steinbruchs von Unterspülungen ausgegangen werden muss (s. dazu z.B. die Gutachten von Dr. Behmel). Und auch vom dem Kühlturm gegenüber liegenden Ende des Geländes sind Setzungen bekannt, dort waren solche im Rahmen des Tunnelbaues für das Castorenlager aufgetreten.

Unsere Warnungen bezüglich der geologischen Instabilität waren schon immer gerade auf die gegen Setzungen am wenigsten geschützten Kabelkanäle zwischen den Gebäuden gerichtet, da Beschädigungen der Notstromversorgung oder wichtiger anderer Leitungen zu unkontrollierbaren Situationen führen können.

Zusätzlich weisen wir auf die von uns ebenfalls seit langem kritisierte Hochwassergefahr für das AKW-Gelände hin, die in der Meldung des Umweltministeriums auch ausdrücklich zugegeben wird.

Jeder Tag des weiteren Betriebs des AKWs in Neckarwestheim ist ein Gefahrentag zu viel!

Quelle: Pressemitteilung der AG AtomErbe Neckarwestheim, in der wir mit unserem Dachverband BBMN gemeinsam gegen den Betrieb des AKW Neckarwestheim arbeiten


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