Neckarwestheim: Zwischenfall in Block 2

erstellt am: 02.09.2011 • von: Daniel • Kategorie(n): GKN Neckar­westheim, meldepflichtige Ereignisse GKN 2

Neckarwestheim, Kreis Heilbronn
Zwischenfall in Block 2

Im Atomkraftwerk Neckarwestheim hat es einen Zwischenfall gegeben. Das Stuttgarter Umweltministerium meldete heute, dass vor einer Woche im Block II des Kraftwerks bei der Entnahme von Wasser aus einem zur Kühlung verwendeten Flutbecken der zulässige Wasserstand um ein paar Zentimeter unterschritten wurde. Das Flutbecken wurde daraufhin wieder aufgefüllt. Nach Angaben des Ministeriums standen zu jeder Zeit drei weitere Flutbecken für den Fall einer notwendigen Kühlung zur Verfügung. Das Ereignis sei deshalb von geringer sicherheitstechnischer Bedeutung gewesen, erklärte das Ministerium.
Quelle: SWR.de

Das Umweltministerium Baden-Württemberg meldet:

Am 26. August 2011 wurde im Kernkraftwerk Neckarwestheim II im Rahmen einer betrieblichen Maßnahme aus einem Flutbecken Wasser entnommen. Dabei kam es zum Ansprechen des Grenzwertes für einen zu tiefen Füllstand im Flutbecken. Gemäß den betrieblichen Regelungen des Kernkraftwerkes ist das Flutbecken beim Erreichen des Grenzwerts als ausgefallen zu betrachten. Im vorliegenden Fall war der Grenzwert um wenige Zentimeter unterschritten.

Einstufung durch den Kraftwerksbetreiber: Meldekategorie N (=Normal); INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Kraftwerksbetreibers: Das Flutbecken wurde wieder auf den Sollstand aufgefüllt.

Sicherheitstechnische Bewertung der behördlichen Atomaufsicht: Die Flutbecken sind Teil des Not- und Nachkühlsystems des Kernkraftwerks. Ihre Aufgabe ist es, die Notkühlung des Reaktors bei Störfällen, die zu einem Kühlmittelverlust führen, sicherzustellen. Das Not- und Nachkühlsystem ist vierfach redundant, d. h. in vierfacher Ausführung vorhanden. Es standen zu jedem Zeitpunkt drei weitere Flutbecken zur Verfügung. Das Ereignis war daher von geringer sicherheitstechnischer Bedeutung. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen, Umwelt oder den Betrieb der Anlage.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg


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