Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Philippsburg 2: Ausfall einer Zwischenkühlpumpe durch Auslösen einer Sicherung im Kernkraftwerk Philippsburg (Block 2)
Nach internationaler Bewertungsskala INES „Stufe 0“ – Ereignis hat keine oder sehr geringe sicherheitstechnische BedeutungBaden-Württemberg 02.09.2011 – Am 29. August 2011 kam es im Kernkraftwerk Philippsburg Block 2 zum Ausfall einer Zwischenkühlpumpe. Ursache war ein Kurzschluss an einer Rückmeldelampe, der zum Auslösen einer Sicherung führte. Die Stromversorgung des Motors der Zwischenkühlpumpe wurde dadurch unterbrochen.
Einstufung durch den Kraftwerksbetreiber: Meldekategorie N (=Normal); INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)
Maßnahmen des Kraftwerksbetreibers: Die Rückmeldelampe wurde ersetzt und ein Schaltanlageneinschub vorsorglich ausgetauscht.
Sicherheitstechnische Bewertung der behördlichen Atomaufsicht: Die Zwischenkühlpumpe ist Teil der Zwischenkühlanlage. Diese hat die Aufgabe die Verlustwärme der Notstromdiesel und der Kaltwasserzentrale abzuführen. Das System ist vierfach redundant, d. h. in vierfacher Ausführung vorhanden. Betroffen war nur eine Redundanz. Das Ereignis hat eine geringe sicherheitstechnische Bedeutung. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen, Umwelt oder den Betrieb der Anlage.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Philippsburg: Ausfall einer Zwischenkühlpumpe
erstellt am: 05.09.2011 • von: Daniel • Kategorie(n): KKP Philippsburg, meldepflichtige Ereignisse KKP 2
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