Pressemitteilung des Aktionsbündnis Atommüll-Lager Obrigheim vom 04.01.2012
Am 24. Oktober 2011 wurde vom baden-württembergischen Umweltministerium die zweite von gegenwärtig insgesamt vier geplanten Genehmigungen zu Stilllegung und Abbau (SAG) des Atomkraftwerks Obrigheim (KWO) erteilt. Der sofortige Vollzug wurde angeordnet. Vier Klägerinnen und Kläger aus der unmittelbaren Umgebung des AKW haben mit Unterstützung des Aktions-bündnisses Atommüll-Lager Obrigheim gegen diese Genehmigung Klage beim VGH Mannheim eingereicht. Wir kritisieren vor allem, dass
- zur 2. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung (SAG) trotz der offensichtlichen Mängel im ersten Genehmigungsverfahren keine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wurde,
- sich die Brennelemente in der Anlage befinden und, ohne konkrete Festlegungen zum weiteren Umgang mit ihnen, parallel der Abbau von wichtigen Systemen bzw. Komponenten erfolgen soll und
- keine ausreichende Analyse von Stör- bzw. Unfällen durchgeführt wurde.
Unter der alten CDU/FDP-Landesregierung fand zur 1. Genehmigung im Jahre 2006 eine Öffentlichkeitsbeteiligung statt, jedoch waren die ausgelegten Unterlagen so mangelhaft, dass selbst die Reaktorsicherheitskommission ebenso wie das Bundesumweltministerium in ihrer damaligen Stellungnahme deutlich umfangreichere Vorlagen und Nachbesserungen für die Beurteilung der weiteren Genehmigungsschritte verlangten. Auf Grundlage der damals einsehbaren Unterlagen war es für Menschen aus der Umgebung des AKW nicht möglich, die eigene Betroffenheit zu prüfen.
Das Verfahren zur 2. SAG wurde von der CDU/FDP-Regierung bis zum abschließenden Entwurf des Genehmigungsbescheides ohne eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung betrieben, obwohl zusätzliche und detailliertere Unterlagen erstellt wurden.
Zur Prüfung und Bewertung der Unterlagen sowie der erteilten Genehmigung haben wir uns sowohl fachlich als auch juristisch beraten lassen. Dabei wurde festgestellt, dass der genehmigungstechnische Ablauf des Verfahrens nicht transparent und im Genehmigungstext widersprüchlich dargestellt ist. Außerdem gibt es nach wie vor erhebliche sicherheitstechnische Bedenken bezüglich der betrachteten Störfälle, der Brennelementlagerung und dem Umgang mit radioaktiven Stoffen.
Die jetzt erteilte SAG sehen wir als Zumutung für die Bevölkerung an, da sie eine Reihe von Unklarheiten und Mängeln enthält und damit der Betreiberin EnBW beim Abbau und beim Umgang mit dem Atommüll in weiten Teilen freie Hand lässt.
Wir können und wollen das nicht so stehen lassen, zumal es sich um das erste Stilllegungsverfahren eines Atomkraftwerks in Baden-Württemberg handelt. Mit der Klage vor dem VGH Mannheim wollen wir unsere Forderungen nach Öffentlichkeitsbeteiligung und Erhöhung der Sicherheit durchsetzen.