Meldepflichtiges Ereignis beim Kernkraftwerk Philippsburg 2: Innere Leckage an einem Probenahmekühler im Kernkraftwerk Philippsburg (Block 2)

erstellt am: 27.01.2012 • von: Daniel • Kategorie(n): KKP Philippsburg, meldepflichtige Ereignisse KKP 2

Am 23. Januar 2012 wurde an einer Aktivitätsmessstelle im Sicherheitskomponentenkühlsystem ein geringfügiger Anstieg der Aktivität beobachtet. Ursache war eine kleine innere Leckage an einem Probenahmekühler. Das Probenahmesystem dient der Entnahme von Kühlmittel aus dem Primärkühlkreislauf zur chemischen Untersuchung. Das Primärkühlmittel muss bei der Entnahme zur Untersuchung abgekühlt werden. Dies ist Aufgabe des betroffenen Probenahmekühlers.

Einstufung durch den Kraftwerksbetreiber: Meldekategorie N (Normalmeldung); INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung).

Maßnahmen des Kraftwerksbetreibers: Der Probenahmekühler wurde abgesperrt. Damit war der Aktivitätsübertritt in das Sicherheitskomponentenkühlsystem beendet.
Sicherheitstechnische Bewertung der behördlichen Atomaufsicht: Der festgestellte Befund hatte keine Auswirkungen auf das Personal, den Leistungsbetrieb und die Umgebung der Anlage. Die sicherheitstechnische Funktion der Barriere war zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Der geringfügige Aktivitätsübertritt in das Sicherheitskomponentenkühlsystem wurde durch die Aktivitätsüberwachung auslegungsgemäß erkannt.

Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg


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