Philippsburg 2: Abplatzung an der Oxidschicht an den Hüllrohren von Brennstäben

erstellt am: 21.06.2012 • von: Daniel • Kategorie(n): KKP Philippsburg, meldepflichtige Ereignisse KKP 2

In der Jahresrevision im Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg fanden routinemäßig Inspektionen von Brennelementen statt. Dabei wurden bei der visuellen Prüfung an 16 Brennelementen erhöhte Oxidschichtdicken sowie stellenweise Abplatzungen der Oxidschicht festgestellt. Der Reaktorkern der Anlage Philippsburg 2 besteht aus 193 Brennelementen. Jedes Brennelement besteht wiederum aus 236 Brennstäben.

Einstufung durch den Kraftwerksbetreiber: Meldekategorie N (Normalmeldung); INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung).

Maßnahmen des Kraftwerksbetreibers: Die betroffenen Brennelemente werden untersucht und vorerst nicht eingesetzt.

Sicherheitstechnische Bewertung der behördlichen Atomaufsicht: Die Brennstabhüllrohre schließen den Brennstoff und die radioaktiven Spaltprodukte ein und verhindern so, dass größere Mengen radioaktiver Stoffe in den Primärkreislauf gelangen. Da die Ausbildung der Oxidschicht eine Schwächung der Hüllrohre bewirkt, ist für ihre Dicke ein Grenzwert festgelegt. Dieser Grenzwert wurde im vorliegenden Fall für alle betroffenen Brennelemente zwar eingehalten, das Auftreten von Abplatzungen schon nach dem 2. Betriebszyklus ist aber außergewöhnlich.

Als Vorsorgemaßnahme bis zur Klärung des verstärkten Oxidschichtdickenwachstums werden alle betroffenen 16 Brennelemente im jetzt anstehenden Betriebszyklus vorerst nicht wieder eingesetzt. Sie werden durch andere vorrätige Brennelemente ersetzt.

Es ist zu überprüfen, inwieweit fertigungsbedingte Einflüsse zu einem erhöhten Oxidschichtdickenwachstum geführt haben und ob es Hinweise auf systematische Ursachen für das Entstehen der erhöhten Oxidschichtdicken gibt. Danach ist über den weiteren Einsatz der betroffenen Brennelemente und eventuell zusätzliche notwendige Überwachungsprogramme zu entscheiden. Das Ereignis hat nicht zu Freisetzungen von Radioaktivität in der Anlage oder in die Umgebung geführt. Eine Gefährdung von Personen war mit dem Ereignis nicht verbunden.

Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg


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