Offener Brief & Klage: Öffentlichkeitsbeteiligung zur 3. SAG des Atomkraftwerks Obrigheim

erstellt am: 03.07.2012 • von: Daniel • Kategorie(n): AKW-Stillegung und Abriss, Anti-Atom, KWO Obrigheim

Hintergrund: Das AKW Obrigheim, rund 30 Kilometer von Heidelberg entfernt, befindet sich derzeit im Rückbau. Am 2. Juli wurden Informationen zur 3. Abbaugenehmigung veröffentlicht, am 24.7 soll eine freiwillige Beteiligung- (i.e. Informationsveranstaltung) durch das Umweltministerium stattfinden. Am Vorgehen der Landesregierung gibt es Kritik aus der Bevölkerung, von Anti-Atom-Initiativen und Umweltverbänden.

Schon vorher laden am 11.07.2012 die Initiative Atomerbe Obrigheim und der BUND Rhein-Neckar-Odenwald zur Informations- und Diskussionsveranstaltung „Das strahlende Erbe der Metropolregion“ ein. Es geht um den aktuellen Stand des Rückbaus des AKW Obrigheim und die Kritik von Seiten der Veranstalter. Einladung ansehen

Hier der offene Brief:

Initiative AtomErbe Obrigheim […]

Herrn Minister
Franz Untersteller
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Kernerplatz 9
70184 Stuttgart

20.06.2012

Offener Brief: Öffentlichkeitsbeteiligung zur 3. SAG des Atomkraftwerks Obrigheim

Sehr geehrter Herr Minister Untersteller,

bezugnehmend auf Ihre Ankündigungen zur dritten Abbaugenehmigung des AKW Obrigheim hoffen wir, dass es nicht bei einer freiwilligen Informationsveranstaltung durch die EnKK/EnBW bleibt, sondern dass bei den jetzt unter Ihrer Leitung auszuarbeitenden Genehmigungen die Beteiligung der Öffentlichkeit auch in rechtsverbindlichem Rahmen gemäß Atomrechtlicher Verfahrensverordnung Berücksichtigung findet.

Wir erwarten, dass Sie Ihren Ermessensspielraum in diesem Sinne nutzen. Dies würde dem Anspruch der grün-roten Landesregierung gerecht werden, Bürgerbeteiligung ein stärkeres Gewicht zu geben. Eben auch jetzt in Obrigheim, wo die 3. Abbaugenehmigung u. a. den Umgang mit dem Reaktordruckbehälter, dem am höchsten radioaktiv belasteten Teil der Anlage, regelt. Auch an allen anderen zur Stilllegung anstehenden AKW-Standorten sollten Sie eine verbindliche Öffentlichkeitsbeteiligung in jedem Verfahrensschritt anstreben.

Unsere Bürgerinitiative bemühte sich, Ihre Vorgängerin im Umweltministerium von der Notwendigkeit einer Öffentlichkeitsbeteiligung für die 2. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung zu überzeugen. Nach dem Regierungswechsel waren wir zuversichtlich, dass die Mängel und Kritikpunkte an dem bisherigen Verfahren von Ihnen angemessen berücksichtigt würden.

Es ist bedauerlich, dass Ihr Ministerium die 2. Stillegungs- und Abbaugenehmigung erteilt hat, ohne eine Öffentlichkeitsbeteiligung zu veranlassen. Wir halten diese aber für zwingend notwendig, daher blieb uns, der Initiative AtomErbe Obrigheim, nur noch die Möglichkeit, Klage gegen die grün-rote Landesregierung als Genehmigungsbehörde zu führen.

Informationsveranstaltungen dürfen nicht dazu dienen, von der Bedeutung einer auch juristisch verbindlichen Bürgerbeteiligung, gerade für die Durchsetzung hoher Sicherheitsstandards in atomrechtlichen Verfahren, abzulenken.

Auch wenn sich in den schwierigen Detailfragen zu atomrechtlichen Verfahren oft nur wenige Menschen vor Ort zu Wort gemeldet haben, war es über Jahrzehnte wesentlich diesen Bürgerinitiativen zu verdanken, dass durch konstruktive Sacharbeit eine sicherheitsorientierte Öffentlichkeitsbeteiligung erzwungen wurde.

Ein grüner Umweltminister, der von Bürgerbeteiligung spricht, sollte sich nicht mit freiwilligen Informationen zufrieden geben, sondern rechtlich verbindliche Öffentlichkeitsbeteiligung ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen
Gertrud Patan
für die Initiative AtomErbe Obrigheim


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