Neckarwestheim II: Prüfung des sicheren Abschaltens einer Hauptkühlmittelpumpe bei Wiederkehrender Prüfung nicht erfolgreich

erstellt am: 24.09.2012 • von: Daniel • Kategorie(n): GKN Neckar­westheim, meldepflichtige Ereignisse GKN 2

Das Kernkraftwerk Neckarwestheim Block II befindet sich derzeit in Revision. Am 16. September 2012 wurde bei einer Wiederkehrenden Prüfung festgestellt, dass ein Schalter (Relais), welcher zur Abschaltung einer der vier Hauptkühlmittelpumpen dient, nicht funktionsfähig war. Nur einer der mehrfach vorhandenen Abschaltmechanismen war von dem Ereignis betroffen. Die Ursachenklärung dauert noch an.

Einstufung durch den Kraftwerksbetreiber: Meldekategorie N (Normalmeldung); INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung).

Maßnahmen des Kraftwerksbetreibers: Der Austausch der betroffenen Komponente ist geplant.

Sicherheitstechnische Bewertung der behördlichen Atomaufsicht: Im Falle des Abschaltens der Anlage bei einem Störfall oder Notstandsfall kann es für die Beherrschung des Ereignisses erforderlich sein, alle Hauptkühlmittelpumpen sicher abzuschalten. Damit würde ein weiterer Wärmeeintrag in den Primärkreis durch die Hauptkühlmittelpumpen oder eine Vergrößerung der Leckagemenge bei Leckstörfällen verhindert. Die automatische Abschaltung der Hauptkühlmittelpumpen ist zweifach diversitär, das heißt auf zwei verschiedene Arten, ausgeführt. Durch den defekten Schalter stand für eine der vier Hauptkühlmittelpumpen eine der zwei Abschaltmöglichkeiten nicht zur Verfügung. Die zweite Abschaltmöglichkeit war hiervon jedoch nicht berührt. Das Ereignis hat daher eine geringe sicherheitstechnische Bedeutung. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen, Umwelt oder den Betrieb der Anlage.

Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg


Alle Einträge im Energiewende-Blog anzeigen