Neckarwestheim 1: Rissbefunde an Halterungs- und Stützkonstruktionen an den Notstromdieselaggregaten

erstellt am: 05.09.2013 • von: Daniel • Kategorie(n): GKN Neckar­westheim, meldepflichtige Ereignisse GKN 1

An den Notstromdieselaggregaten wurden zunächst Rissbefunde an Halterungen von Kühlwasserleitungen festgestellt. Bei weitergehenden Inspektionen wurden auch Befunde an anderen Halterungs- und Stützkonstruktionen, die aus unterschiedlichen Werkstoffen gefertigt wurden, entdeckt. Die Befunde reichen dabei von Haarrissen bis zu Brüchen.

Einstufung durch den Kraftwerksbetreiber: Meldekategorie N (Normalmeldung); INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung).

Maßnahmen des Kraftwerksbetreibers: Der Betreiber hat die Halterungs- und Stützkonstruktionen an allen Notstromdieselaggregaten inspiziert. Die festgestellten Rissbefunde an den Halterungs- und Stützkonstruktionen werden bewertet. Abhängig vom Bewertungsergebnis wird eine Instandsetzung durchgeführt oder der Befund belassen und beobachtet.

Die durch die Rissbefunde betroffenen Halterungs- und Stützkonstruktionen dienen dazu, Rohrleitungen und Anbauteile der Notstromdieselaggregate zu fixieren. Die Fixierung sowie die Integrität von Rohrleitungen und sonstigen Anbauteilen war durch die bisher erkannten Rissbefunde nicht beeinträchtigt. Daher ist auch die Nichtverfügbarkeit eines oder mehrerer Notstromdieselaggregate nach aktuellem Kenntnistand nicht zu besorgen. Es handelt sich jedoch um gleichartige Fehler in mehreren Redundanzen des Sicherheitssystems, so dass von einem systematischen Fehler ausgegangen wird, dessen genaue Ursache noch ermittelt werden muss.
Da Schäden an den Notstromdieselaggregaten durch die aufgetretenen Risse im Anforderungsfall nicht zu erwarten sind, ist die sicherheitstechnische Bedeutung des Ereignisses gering. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt.

Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg


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