Das Kernkraftwerk Neckarwestheim Block II (GKN II) befindet sich derzeit in Revision. In dieser wurden als Teil eines Untersuchungsprogramms elektrische und leittechnische Komponenten, an die Anforderungen zur Störfallfestigkeit bei Kühlmittelverluststörfällen gestellt werden, inspiziert. Hierbei wurden einzelne Komponenten entdeckt, die nicht spezifikationsgerecht ausgeführt waren. Es handelte sich zum einen um Stecker, über die Signale zur Stellung von Gebäudeabschlussarmaturen an die Warte weitergeleitet werden, und zum anderen um Klemmkästen des Wasserstoffüberwachungssystems.
Einstufung durch den Kraftwerksbetreiber: Meldekategorie N (Normalmeldung); INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung).
Maßnahmen des Kraftwerksbetreibers: Der Betreiber hat die vorgefundenen Abweichungen beseitigt und den spezifizierten Zustand der Komponenten hergestellt.
Bei den betroffenen Komponenten handelt es sich um Bauteile, die zur Weiterleitung von elektrischen Signalen dienen und störfallfest auszulegen sind. Störfallfeste Auslegung bedeutet in diesem Zusammenhang, dass eine Funktionsfähigkeit auch unter den atmosphärischen Bedingungen, die im Sicherheitsbehälter nach einem Kühlmittelverluststörfall herrschen (hohe Luftfeuchtigkeit, erhöhter Druck und erhöhte Temperatur), gegeben sein muss. Dies war durch die Befunde in Frage gestellt. Da die betroffenen Komponenten nur zur Weiterleitung von Informationen dienen, gab es keine Einschränkung von Sicherheitsfunktionen. Da keine Sicherheitsfunktionen selbst betroffen sind, haben die Befunde eine geringe sicherheitstechnische Bedeutung. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen und Umwelt.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Neckarwestheim 2: Befunde an störfallfesten elektrischen Verbindungskomponenten
erstellt am: 10.10.2013 • von: Daniel • Kategorie(n): GKN Neckarwestheim, meldepflichtige Ereignisse GKN 2
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