Neckarwestheim II: Befunde an Hartlötverbindungen einer Rohrleitung der lüftungstechnischen Anlage

erstellt am: 07.02.2013 • von: Daniel • Kategorie(n): GKN Neckar­westheim, meldepflichtige Ereignisse GKN 2

Neckarwestheim II: Befunde an Hartlötverbindungen einer Rohrleitung der lüftungstechnischen Anlage

Baden-Württemberg 07.02.2013 Im Kernkraftwerk Neckarwestheim, Block II, wurde am 31. Januar 2013 ein Riss in einer Hartlötverbindung einer Rohrleitung der nukleartechnischen Lüftungsanlage im Reaktorhilfsanlagengebäude entdeckt. Bei der darauffolgenden Überprüfung vergleichbarer Hartlötverbindungen dieser Rohrleitung wurden weitere Befunde identifiziert. Bei den Befunden handelt es sich sowohl um Rissanzeigen beziehungsweise Risse im Bereich der Hartlötverbindung als auch um Wand-dickenschwächungen beziehungsweise in einem Fall um eine wanddurchdringende Korrosionsstelle neben der Hartlötverbindung der Rohrleitung. Da die Rohrleitung teilweise säurehaltige, warme und feuchte Abluft von Komponenten führt, ist derzeit von Korrosion als Schadensursache auszugehen.

Einstufung durch den Kraftwerksbetreiber: Meldekategorie N (Normalmeldung); INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Kraftwerksbetreibers: Die mit wanddurchdringenden Befunden behafteten Stellen wurden provisorisch abgedichtet. Darüber hinaus wurde mit der Planung einer Änderungsmaßnahme zum Austausch der Rohrleitung begonnen.

Sicherheitstechnische Bewertung der behördlichen Atomaufsicht: Die betroffene Rohrleitung führt Abluft und Abgase von aktivitätsführenden Komponenten in einen Lüftungskanal. Da in diesem Bereich der Lüftungsanlage Unterdruck herrscht und eine gerichtete Luftströmung sichergestellt ist, kam es nicht zu einem Austritt von Aktivität aus der Rohrleitung, vielmehr wurde Umgebungsluft durch die Risse in die Rohrleitung gesaugt. Der Bereich, in dem sich die Rohrleitung befindet, wird auf Aktivität überwacht.
Insgesamt hat das Meldepflichtige Ereignis eine geringe sicherheitstechnische Bedeutung. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen, Umwelt oder Betrieb der Anlage.

Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg


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